Zur Geschichte der Wiederherstellung der Autokephalie der Bulgarischen Kirche im 19. Jahrhundert. Teil 1
Das Problem der Autokephalie von Landeskirchen ist eine der aktuellen zu diskutierenden Fragen, die auf interorthodoxen Treffen besprochen wird. In diesem Lichte ist es interessant und nützlich, sich mit der Wiederherstellung der Autokephalie der Bulgarischen Kirche im 19. Jahrhundert als einem prägenden Beispiel aus der Neuzeit vertraut zu machen.
Das Problem der Autokephalie von Landeskirchen ist eine der aktuellen zu diskutierenden Fragen, die auf interorthodoxen Treffen besprochen wird. Es kann gesagt werden, dass wir Zeugen einer sehr schweren Geburt dieses für alle Orthodoxen gültigen Herangehens an dieses Problem sind.[1] Noch ist es zu früh, von Einverständnis und Einigkeit in diesem Punkt zu sprechen. Nach wie vor wird die Autokephalie der Amerikanischen Kirche, gewährt durch die Russische Kirche, von vielen Landeskirchen nicht anerkannt. Andererseits rufen einige Handlungen des Ökumenischen Patriarchats Ratlosigkeit und Protest bei der Russischen Orthodoxen Kirche aus.
In diesem Lichte ist es interessant und nützlich, sich mit der Wiederherstellung der Autokephalie der Bulgarischen Kirche im 19. Jahrhundert als einem prägenden Beispiel aus der Neuzeit vertraut zu machen.
Die Taufe Bulgariens fand im Jahr 865 statt. Unmittelbar nach diesem Ereignis wandte sich der heilige Fürst Boris an Konstantinopel mit der Bitte, in Bulgarien ein Patriarchat errichten zu dürfen. Dies wurde ihm allerdings untersagt. Daraufhin wandte er sich an Rom, und nachdem er auch dort keinen Erfolg gehabt hatte, wiederum an Konstantinopel. Letztendlich wurde im Jahre 870 die Bulgarische Kirche gegründet, die als Autonome Kirche zur Jurisdiktion von Konstantinopel gehörte.
Im Laufe mehrere Jahrzehnte wurde Bulgarien im Ergebnis der Tätigkeit von Schülern der heiligen Erleuchter Kyrill und Method zu einem Zentrum slawischer Gelehrsamkeit.[2] Dies war von prinzipieller Bedeutung für die Festigung der inneren Autonomie der Bulgarischen Kirche.
In der Bulgarischen Kirche wurde die Autokephalie mehrmals errichtet und wieder abgeschafft. Zum ersten Mal wurde das Patriarchentum im Jahre 927 etabliert, nachdem zwischen der Byzanz und der Bulgarischen Kirche ein Friedensvertrag geschlossen und Peter als bulgarischer Zar anerkannt worden war, denn das Patriarchentum geht einher mit dem Zarentum. Doch 1018 wurde Bulgarien vom Byzantinischen Reich erobert, was die Abschaffung des Bulgarischen Patriarchats zur Folge hatte. Nichtsdestoweniger blieb die Autokephalie bestehen, und die Bulgarische Kirche wurde fortan vom Erzbischof von Ochrid geleitet. Die Lage änderte sich 1187 nach einer erfolgreichen Erhebung gegen Byzanz mit der Gründung eines unabhängigen bulgarischen Staates mit Zentrum in Tarnowo. Dort wurden zuerst ein Bistum und dann ein Erzbistum errichtet, und 1235 wurde auch das Bulgarische Patriarchat in Tarnowo wiedererrichtet, das bis 1396 existierte.[3] Nachdem Bulgarien von den Osmanen erobert worden war, wurde die Bulgarische Kirche schnell Teil des Patriarchats von Konstantinopel. Damit wurde nicht nur das Patriarchentum abgeschafft, sondern auch die Autokephalie der Bulgarischen Kirche, die sie über viereinhalb Jahrhunderte innegehabt hatte.[4] Das formal unabhängige Erzbistum von Ochrid bestand zunächst fort, wurde aber 1767 ebenfalls dem Ökumenischen Patriarchen untergeordnet.
Der Zeitraum Ende des 18. und Anfang des 19. Jahrhunderts wird in Bulgarien normalerweise als Zeit der nationalen Wiedergeburt bezeichnet. Zu dieser Zeit nahm auch die Bewegung für die kirchliche Unabhängigkeit von Konstantinopel ihren Anfang.[5]
Prämissen zur Autokephalie. „Bulgarische Wiedergeburt“
Nach der Eroberung durch die Osmanen wurde Bulgarien nicht zufällig Teil des Patriarchats von Konstantinopel, sondern als Folge der besonderen Situation des Patriarchen von Konstantinopel und der griechischen Geistlichkeit im Osmanischen Reich.
„Der Patriarch, der nach wie vor über die dieser Würde zustehende Macht verfügte, wurde nun zum Millet -Baschi – dem durch nichts beschränkten Zivilherrscher all seiner Glaubensgenossen.“[6] Alle Christen im Osmanischen Reich wurden also dem Patriarchen von Konstantinopel unterordnet, der das Recht hatte, über sie in Zivilsachen und sogar Kriminalfällen zu richten sowie Kirchensteuer zu erheben. Der Patriarch und seine Bischöfe führten die Aufsicht über die orthodoxe Christen und die für sie zuständigen Polizeibehörden.[7]
Die Bulgaren und andere orthodoxe slawische Völker gerieten also unter ein doppeltes Joch: die andersgläubigen Osmanen und die griechische Kirchenleitung.
Im 18. Jahrhundert lag das nationale Bewusstsein darnieder. Die bulgarische Sprache wurde in den Städten kaum noch gesprochen, es gab weder bulgarische Bücher noch Schulen. Die ereignisreiche Geschichte des bulgarischen Volkes geriet in Vergessenheit.
Es ist bezeichnend, dass das historische Andenken vor allem in kirchlichen Kreisen bewahrt wurde und es eben kirchliche Aktivisten waren, die jene gesellschaftliche Bewegung initiierten, welche später als „bulgarische Renaissance“ bezeichnet wurde.
Es ist bezeichnend, dass das historische Andenken eben in kirchlichen Kreisen bewahrt wurde, und es eben kirchliche Aktivisten waren, die die gesellschaftliche Bewegung initiierten, die später als „bulgarische Renaissance“ bezeichnet wurde.
Diese Renaissance ging zurück auf den heiligen Paisios von Hilandar (1722–1798; Gedenktag: 19. Juni / 2. Juli), einen Athos-Mönch aus Mazedonien. Er war der erste bulgarische Historiograph. 1762 vollendete er seine „Slawisch-Bulgarische Geschichte“, die er in bulgarischer Umgangssprache verfasst hatte. Hellsichtig wandte er sich an sein Volk: «О неразумный юроде! Защо се срамуваш да се наречеш българин и не четеш и не говориш на своя език? Или българите не са имали царство и господарство?»[8]
Patriarch Kyrill von Bulgarien sagte über Paisios, er „sprach die Probleme der Kirche und des Volkes an“. Er sprach von „ungerechter Gewalt“, welche die Bulgaren von den griechischen Herrschern erlitten. Doch zeigte er „keine Feindseligkeit gegenüber Griechen, sondern Betrübnis“ über die damalige Situation.[9]
In seinem Buch berichtete der Heilige Paisios über die historische Vergangenheit Bulgariens, zeigt die Größe des bulgarischen Volkes, seine hohe Kultur und seine frommen Traditionen. „Aber du, o Unvernünftiger, warum schämst du dich für dein Volk und versuchst eine Fremdsprache zu sprechen? Würde etwa ein Grieche seine Sprache und seine Lehre und sein Volk wie du, Verrückter, vergessen? Nichts nutzen dir die griechische Weise und Politik. Du, Bulgare, täusche dich nicht; kenne dein Volk und deine Sprache, und studiere in deiner Sprache…“[10]
Die Worte des heiligen Mönches Paisios wurden von anderen bulgarischen Patrioten aufgegriffen. Man begann, seine Bücher in Bulgarisch zu veröffentlichen, und es entstanden bulgarische Schulen. Allerdings wurde die bulgarische Renaissance durch die griechische Renaissance gehindert.
In der zweiten Hälfte des 18. und dem ersten Drittel des 19. Jahrhunderts gab es eine Reihe von russisch-türkischen Kriegen, aus denen Russland jeweils siegreich hervorging. So gewann Russland umfangreiche Territorien an der Schwarzmeerküste, darunter die Krim. Die russischen Zaren erhielten schließlich das Patronat über alle in der Türkei lebenden Christen. er Erfolg der russischen orthodoxen Armee inspirierte die versklavten christlichen Völker der Balkan-Halbinsel zu Aufständen und zum Kampf.
Griechenland hatte in diesem Kampf Erfolg und wurde 1830 ein unabhängiger Staat. Die Ideen des Hellenismus und die sogenannte „große griechische Idee“ begeisterten damals viele Menschen, darunter auch Bischöfe. Die Entwicklung des Panhellenismus wurde stark vom sogenannten „griechischen Projekt“ der Zarin Katharina der Großen beeinflusst, das die Wiedererrichtung des Byzantinischen Reiches vorsah.[11] Dieses Projekt zielte auf die vollständige Zurückdrängung der Osmanen in Europa und sah als Erbfolger allein die Griechen an, da das Byzantinische Reich als griechisch angesehen wurde. Doch führten die Erfolge und Pläne der Griechen zu einer rasanten und erzwungenen Hellenisierung, vor allem, da, wie bereits erwähnt, griechische Hierarchen im Osmanischen Reich viele Privilegien genossen.
„Nachdem Griechenland im Jahre 1830 als erstes Land auf dem Balkan den Status eines unabhängigen Staates errungen hatte und sich mit dem Recht des Schnelleren (und Stärkeren) beeilte, seine Großmachtanspüche durchzusetzen, erkannten die Bulgaren die ernsthafte Gefahr der Hellenisierung “, heißt es in einer modernen Publikation über dieses Thema.[12]
1830 sehen viele bulgarische Forscher als Beginn des Kampfes um die Bulgarische Kirche. Dieser Kampf scheint großen Schwung gehabt zu haben, obwohl er anfangs vor allem von der gebildeten Minderheit getragen wurde. Der bulgarische Wissenschaftler Petkow schreibt, die „Materialisten“ seien nicht nur von einer negativen Einstellung gegenüber dem griechischen Patriarchat von Konstantinopel, sondern auch, in gewissem Umfang, von antireligiöser und antikirchlicher Stimmungen geprägt gewesen.[13] Das äußerte sich in einer breiten publizistischen Kampagne, derer Zentralthese ein faktisch doppeldeutiges Postulat war: “Wir kämpfen für die Kirche“, sagten die Urheber dieser Kampagne, deren Hauptstoßrichtung politisch und auf die nationale Einheit ausgerichtet war, „aber ihre spirituellen Funktionen halten wir für einen Anachronismus.“
Als die bulgarische Bevölkerung Teil des Osmanischen Reiches war, gab es außer der Kirche keine anderen Strukturen mit administrativen Funktionen, welche das bulgarische Volk gegenüber den türkischen Behörden hätten repräsentieren können; so war die Kirche eben die Institution, die man als traditionelle und einigenden Kraft nutzen wollte, da sie das einzige war, woran man sich anlehnen konnte.
„In dieser Frage wird die zynische Berechnung des sich als intellektuell verstehenden Publikum ersichtlich“, schließt Grischina, „die darauf abzielte, die Kirche vor allem zu politischen Zwecken zu nutzen - also zur langfristigen Vereinigung des Volkes, zur Schaffung der Grundlage für eine politische Gesellschaft.“[14]
Das weitere Schicksal der Kirche selbst als Einrichtung der Seelsorge für die Orthodoxen interessierte die jungen Politiker kaum.
Es ist nicht erstaunlich, dass es im Zeitraum von 1830 bis 1870 massive Propaganda der Massenmedien gegen griechische Geistliche gab. Dabei taten sich Georgi Rakowski, Dragan Zankow, Petko Slawejkow und andere junge Schriftsteller und Publizisten hervor. „Zur Aufwiegelung des Volkes (oder auch aus fehlender Kultur trotz des Rufes eines Schriftstellers oder eines Mannes der Feder) schreckten sie nicht vor groben Worten und destruktiven Obszönitäten zurück.“[15]
„Gedruckte Schmähschriften, Entlarvungen finsterer Tätigkeiten des griechischen Klerus, insbesondere von Erzbischöfen, Enthüllungen der schmutzigsten Seiten der Geistlichen, die höchstwahrscheinlich in vielerlei Hinsicht übertrieben waren, aber bei den Massen jedenfalls Hass und Verachtung erregten, tauchten haufenweise in bulgarischen Zeitungen auf, die auf Bulgarisch und Französisch veröffentlicht wurden.“[16]
Der Kampf um die kirchliche Unabhängigkeit begann mit der Forderung nach der Ersetzung des Griechischen als Gottesdienstsprache durch das Kirchenslawische, die seit der ersten Hälfte der 1820er Jahre erhoben wurde. In verschiedenen Orten gab es auch Versuche, griechische Geistliche durch bulgarische Geistliche zu ersetzten.
Allmählich gingen die Bulgaren von spontanen Auftritten, die durch zufällige Ereignisse initiiert wurden, zu erwogenen und organisierten Aktionen über, die langfristig positive Ergebnisse versprachen. Es wurden Fürbitten an den Patriarchen von Konstantinopel und den Sultan –später auch an den russischen Botschafter verfasst und eingebracht. Ein ehemaliger Mitarbeiter der russischen Botschaft in Konstantinopel namens Teplow berichtete, dass die Bulgaren 1853 zum ersten Mal eine Fürbitte an den russischen Außerordentlichen Botschafter Fürst Menschikow richteten, in der sie Gottesdienste in ihrer Muttersprache und Beistand gegen die Unterdrückung durch die griechischen Bischöfe forderten.[17]
Dabei hielt Teplow das Ökumenische Patriarchat, das es nicht vermochte, durch rechtzeitige Zugeständnisse schlimmere Konsequenzen zu verhindern, für den Hauptschuldigen der schnellen Eskalation des griechisch-bulgarischen Konfliktes.
Die Hohe Pforte, die bis dahin die Position Konstantinopels unterstützt hatte, änderte in den 1850er Jahren ihr Vorgehen und die Richtung ihrer Politik in kirchlichen Angelegenheiten der Ostkirchen.[18]
Im Ergebnis des erfolglosen Krimkrieges verlor Russland sowohl seine Autorität im Osten als auch seinen Einfluss auf die Politik des Osmanischen Reiches. Diesen Einfluss übten nun westliche Staaten aus – England und Frankreich. Am 18. Februar 1856 wurde auf Drängen der westlichen Staaten das sogenannte hatti humayun verabschiedet, nach dem Christen in ihren Rechten Muslimen gleichgestellt wurden. Entsprechend diesem Dokument wurden Christen verschiedener Konfessionen, die innerhalb der Türkei wohnten, eingeladen, innerhalb einer gegebenen Frist Sonderausschüsse bzw. -gremien einzurichten, um mit Wissen der Hohen Pforte und unter ihrer Beobachtung „die ihnen zu verschiedenen Zeiten verliehenen Privilegien zu prüfen und sie in Einklang mit dem Fortschritt und dem Geist der Zeit zu bringen.“[19] Dieses hatti humayunund die ihm entsprechenden, im November 1857 veröffentlichten Regeln über die Einrichtung und Pflichten kirchlicher Volksversammlungen riefen starke Proteste hervor, erzeugten große Verwirrung in den Köpfen und bildeten den Auftakt zu großen Missverhältnissen im Patriarchat von Konstantinopel.
Die entschlossene Haltung der Bulgaren, die die Gründung eines eigenen nationalen Episkopates erreichten und bald offen die Errichtung einer vollkommen eigenständigen Bulgarischen Kirche anstrebten, wurde durch die Transformationen und Wirren in der Patriarchie von Konstantinopel begünstigt, die durch das von der türkischen Regierung erlassene hatti humayunausgelöst worden waren. Die Bulgaren begannen, die den Christen im hatti humayun verliehenen Rechte wahrzunehmen und damit ihre Stimme immer mutiger zu erheben.[20]
Bei Markowa heißt es: „nach dem Krimkrieg erfasste der Kampf um die kirchliche Unabhängigkeit buchstäblich das ganze Volk, auch die bulgarische Bevölkerung in den Territorien Mysien, Thrakien und Mazedonien sowie im Exil. Besonders engagierten Aktivisten waren die bulgarische Emigranten in Russland und Rumänien sowie die bulgarische Kolonie in Konstantinopel.“[21]
Eben dieser bulgarischen Kolonie in Konstantinopel war es vergönnt, bei der Wiedergeburt der Autokephalie der Bulgarischen Kirche eine Sonderrolle zu spielen. Nach dem Ende des Krimkrieges wurde sie das eigentlich leitende Zentrum der legalen nationalen Befreiung.
In den Jahren des Patriarchentums von Kyrill VII. von Konstantinopel (1855–1860) wurden mehrere Bischöfe bulgarischer Herkunft geweiht, darunter so bekannte Aktivisten wie Ilarion (Stojanow), der 1850 mit dem Titel „Bischof von Makariopolis“ Oberhaupt der bulgarischen Gemeinde Konstantinopels wurde. Im Jahre 1859 wurde in Konstantinopel ein bulgarisches Gotteshaus zu Ehren des hl. Zaren Stefan angelegt.
Doch waren alle Zugeständnisse an die Bulgaren seitens der Patriarchie verspätet und litten an Halbherzigkeit. Zum Beispiel wurden der bulgarischen Kirche zu Ehren des hl. Stefan in Konstantinopel nicht einmal die Rechte einer Gemeindekirche verliehen, und es wurde verboten, ohne Sondergenehmigung darin Kasualien zu verrichten.
Diese und viele andere vergleichbare Vorfälle führten zu zunehmender gegenseitiger Entfremdung zwischen Bulgaren und Griechen. Die Lage ähnelte einer Sackgasse, da keine der Parteien in ihren Forderungen nachgeben wollte. Mehr noch: beide Parteien hatten in ihren Ansprüchen gewissermaßen Recht.
Auch in der russischen Gesellschaft gabt es zu dieser Frage Meinungsverschiedenheiten.
Von Juni 1858 bis August 1860 diente Archimandrit Peter (Troizkij) als Vorsteher der Botschaftskirche in Konstantinopel. Vater Peter, der sich an die kirchlich-kanonische Sichtweise hielt, „hatte hinsichtlich der bulgarischen Ansprüche eher Sympathien für die griechische Hierarchie, während der Gesandte und andere Mitglieder der russischen Botschaft und der Mission in Konstantinopel hingegen auf Seiten der Bulgaren waren und sie in ihrem Kampf gegen die griechische Hierarchie begünstigten.“[22]
In seinen Briefen aus Konstantinopel nach St. Petersburg versuchte Archimandrit Peter seine Sichtweise zu begründen. So schrieb er in seinem Brief vom 8. November 1858 an den Oberprokurator desHeiligsten Synods, Graf Tolstoj:
„1. Ganz Bulgarien, mit Ausnahme von vielleicht fünf bis höchstens sieben von 50 Diözesen in Mazedonien, liest und hört das Wort Gottes – und dabei nicht heimlich – in der kirchenslawischen Sprache, die ihnen verwandt ist. Woher kommt denn der Gedanke, dass Griechischen Bulgaren daran hindern dürften, den Gottesdienst in einer slawischen Sprache zu verrichten?
2. In ganz Bulgarien, mit wenigen Ausnahmen in den Städten und einigen Orten (…), werden die Priester nach wie vor aus dem umwohnenden Volk selbst gewählt, und zwar durch das Volk selbst, also durch seine Ephoren. Der örtliche Bischof bestätigt lediglich die Wahl eines der beiden ihm üblicherweise vorgestellten Bischofskandidaten.
3. Früher wurden die würdigsten Bulgaren auf die höchsten hierarchischen Stufen erhoben (…), und ganz zweifellos könnten sie auch jetzt erhoben werden.“
Im Juni 1859 schrieb er an Graf Tolstoj wie folgt:
„All diese Forderungen haben ich damals (im Herbst vorigen Jahres) Seiner Heiligkeit und den vernünftigsten Mitgliedern des Heiligsten Synods möglichst genau erklärt. Als aber der heilige Patriarch und Mitglieder des Heiligsten Synods versprachen, (…) sie zu bewilligen und von mir Anweisungen erbaten, wandte ich mich, nachdem ich den Bulgaren diesen unausbleiblichen Wunsch der Obrigkeit verkündet hatte, an sie, um Beweise für ihre Unterdrückung zu erhalten, und erst dann erfuhr ich, dass ich von ihnen verraten worden war. Keiner der Bulgaren konnte mir irgendetwas beweisen, oder wenigstens mich darauf hinweisen, wo so etwas wie Unterdrückung stattgefunden haben sollte“[23] „Ganz sicher sehe ich in der Gegenwart keinerlei Erniedrigungen der bulgarischen Nationalität“, schreibt er in einem anderen Brief.[24]
Gegen Archimandrit Peter (Troizkij) opponierte Metropolit Philaret (Drozdow) von Moskau:
„Mir fiel die bittere Arbeit zu, auf dunkle Wolken im Orient hinzuweisen, wo Vater Peter nur das helle Licht sehen will.“[25] „Nachdem er von den Bulgaren Nachweise verlangt hatte, sagte Vater Peter: ‚Keiner wies mich darauf hin, wo so etwas ähnliches stattgefunden hatte.‘ Wem ähnlich? Wovon sprechen Sie? Und etwas nicht nachzuweisen bedeutet noch nicht, zu betrügen. Es ist nicht immer möglich, bedrückende und erniedrigende Handlungen nach außen hin zu dokumentieren. Mir wurde folgender Fall erzählt: in einer Stadt bat ein reicher Bulgare den griechischen Bischof um die Genehmigung, ein Schulhaus zu bauen, erhielt aber keine. Er wandte sich an die türkische Regierung der Stadt, erbat die Erlaubnis zum Bau eines neuen Hauses, lud den Bischof zu Einweihung ein, und nachdem der Bischof in einem Zimmer die Einweihungsgebete verrichtet hatte, öffnete der Wirt auch die anderen Zimmer, in denen sich die Schulutensilien befanden. Würden Bulgaren diesen Fall als Beweis anführen, dass die Geistlichen sie daran hindern, Schulen einzurichten, würde der Bischof entgegnen: ‚Das stimmt nicht - ich war doch bei der Einweihung der Schule dabei.‘
Aber der Beweis dafür, dass die Bulgaren erniedrigt werden, ist offensichtlich: so wurde in Konstantinopel eine bulgarische Kirche mit einem Bischof als Vorsteher errichtet, doch wurden ihr nicht die Rechte einer Gemeindekirche zugestanden; und weil darin irgendwelche Kasualien verrichtet wurden, wurden in dieser Kirche Gottesdienste verboten, und zwar nicht durch den Patriarchen, sondern von seinem Synkellos.“[26]
Die Unzufriedenheit mit den Griechen wuchs, und es wuchsen auch das Streben nach kirchlicher Unabhängigkeit sowie die Forderungen an die Patriarchie von Konstantinopel seitens der Bulgaren. Auf dem Landeskonzil vom 1858 wurden die Anforderungen der Bulgaren erneut abgelehnt. Zur selben Zeit fand die bulgarische nationale Erhebung statt.
Die Bulgaren, besonders die im Zentrum, in Konstantinopel, gerieten in außergewöhnliche Begeisterung, die sicherlich auf dem Streben nach nationaler Wiedergeburt beruhte. Das kirchliche Problem war in aller Munde– nicht nur bei den Männern, sondern auch bei Frauen, sogar Mädchen und beinahe Kindern. Das war, wie ein bulgarischer Zeitgenosse, der diese Lage selbst erlebte, tatsächlich eine „Manie“, ein massenhafter Wahn.[27]
Im Grunde genommen, überschritten die Bulgaren ihren Rubikon im Jahre 1860, als Bischof Ilarion von Makariopolis in der bulgarischen Kirche von Konstantinopel beim Ostergottesdienst auf Wunsch des versammelten Volkes des Patriarchen von Konstantinopel nicht gedachte. Diese Aktion der Gemeinde zu Konstantinopel wurde von der Mehrheit der Bulgaren begrüßt und gutgeheißen. „33 Städte und Orte schickten an Ilarion Dankesbriefe, wodurch sie bekundeten, dass sie sich den von ihm ergriffenen Maßnahmen anschließen und sich weigern würden, des Patriarchen während des Gottesdienstes zu gedenken.“[28]
Im Lichte des hier erörterten Themas der kirchlichen Autokephalie ist dies ein wesentliches und beachtenswertes Moment. Die Einmütigkeit zwischen bulgarischem Volk, Klerus und Episkopat im Streben nach kirchlicher Unabhängigkeit war dort vorhanden. Sicherlich kann solche Einmütigkeit, aus kanonischer Sichtweise, als Anlass dienen, die Autokephalie zu fordern; doch kann sie nicht als hinreichende Basis zur Verkündung der Autokephalie betrachtet werden, wenn Einstimmung und Segnung der Mutterkirche nicht vorliegen.
Nach diesen Ereignissen folgten Jahrzehnte des bulgarischen Schismas, die es eventuell nicht gegeben hätte, wenn die Patriarchie von Konstantinopel damals auf die Meinung der Russischen Kirche gehört hätte, die Metropolit Philaret (Drozdow) von Moskau äußerte:
„Aus der Ferne fällt es schwer, genau zu sehen, aus welchen Elementen unsere Kraft besteht, was möglich und was notwendig ist. Wäre Bulgarien das Recht auf einen eigenen Metropoliten zugestanden worden,, mit dem Recht, seinen Bezirk zu verwalten und darin Bischöfe zu ordinieren, wobei dieser Metropolit, nach der Wahl durch die Bischöfe, durch den Ökumenischen Patriarchen geweiht worden wäre, so dass er auf Konzilen der Orthodoxen Kirche wie alle Patriarchen teilnehmen dürfte und damit für seinen Bezirk auch das heilige Myron vom Ökumenischen Patriarchen erhalten hätte, so wäre unter diesen Bedingungen der kirchliche Friede wiederhergestellt worden, und eine derartige Trennung wäre ein Ausweg ohne Bruch gewesen, der mit den alten Regeln und heutigen Notwendigkeiten und Nutzen übereingestimmt hätte.“[29]
Doch reagierte Konstantinopel mit harten repressiven Maßnahmen: den bulgarischen Bischöfen wurden Kirchenstrafen auferlegt.
Es ist noch zu erwähnen, dass nach dem Krimkrieg die katholische und die protestantische Mission aktiv wurden, eine Folge des stärker gewordenen Einflusses der westlichen Staaten in der Türkei. Auf Betreiben der Katholiken gründete sich eine bulgarische Partei, die einen Appell an den Papst für das beste Mittel zur Überwindung der für ihr Volk schädlichen Jurisdiktion des griechischen Patriarchen hielt. Am 18. Dezember 1860 wurde von einer bulgarischen Splittergruppe in Konstantinopel versucht, im Namen des ganzen Volkes die Union zu verkünden. Darunter waren Archimandriten, Priester und Diakone. Sie ordinierten einen Sondererzbischof, der von der türkischen Regierung anerkannt wurde.[30] Doch diese Union wurde vom bulgarischen Volk nicht akzeptiert.
(Abschluss folgt)
Quelle: https://www.pravoslavie.ru/orthodoxchurches/41628.htm
[1]Am 16. Dezember 2009 endete die Tagung der Interorthodoxen Vorbereitungskommission in Chambésy (Schweiz). Die Tagungsteilnehmer hatten Dokumente entworfen, welche die Verleihung der Autokephalie und der Autonomie an Orthodoxe Kirchen regeln. S.: https://www.patriarchia.ru/db/text/966088.html
[2]S.: Флоря Б.Н., Турилов Б.Б., Иванов С.А. Судьбы кирилло-мефодиевской традиции после Кирилла и Мефодия. СПб., 2000.
[3]S.: Събев Т. Самостойна народностна Църква в средновековна България. София, 1987.
[4]Трифонов Ю. Унищожаването на Търновската Патриаршия и заменяването и с автономно митрополитство-архиепископство // Сборник за народни умотворения, наука и книжнина. 1906–1907. Т. 22–23. С. 1–40.
[5]Православная энциклопедия. Т.5. М., 2002. С. 621–642.
[6]Курганов Ф. Исторический очерк греко-болгарской распри // Православный собеседник. 1873. № 1.С. 30.
[7]Соколов И.И. Константинопольская Церковь в XIX веке // История Православной Церкви в XIX веке. Православный Восток [Репринт. История Христианской Церкви в XIX веке Издание А.П. Лопухина. Том 2. Бесплатное приложение к журналу «Странник» за 1901 г.]. М., 1998. С. 4.
[8][In deutscher Übersetzung: „O du unverständiger dummer Narr! Warum schändest du dich, indem du dich ‚Bulgare‘ nennst, doch deine Sprache weder sprichst noch schreibst? Hatten die Bulgaren denn nicht einst ein großes und herrliches Reich?" Кирил, Патриарх Български. Българскато население в Македония в борбата за създаване на экзархията. София, 1971. С. 7.
[9]Паисий Хилендарски. Слаянобългарска история. София, 1963. С. 104–105. Цит. по: Лилуашвили К.С. Национально-освободительная борьба болгарского народа против фанариотского ига и Россия. Тбилиси, 1978. С. 24–25.
[10]Паисий Хилендарски. Слаянобългарска история. София, 1963. С. 104–105. Zit. nach: Лилуашвили К.С. Национально-освободительная борьба болгарского народа против фанариотского ига и Россия. Тбилиси, 1978. С. 24–25.
[11]Верюжский В., протоиерей. Происхождение греко-болгарского церковного вопроса и болгарской схизмы // Журнал Московской Патриархии. 1948. № 11. С. 53.
[12]Гришина Р.П. Феномен Болгарской Православной Церкви (1870–1940) // Человек на Балканах: социокультурные измерения процесса модернизации на Балканах. СПб., 2007. С. 226.
[13]Петков П. Православная Церковь и государственная власть в княжестве Болгария. 1878–1896 // Bulgarian Historical Review. Sofia, 2000. № 3–4. P. 73. Цит. по: Гришина Р.П.Феномен Болгарской Православной Церкви. С. 226.
[14]Diese Schlussfolgerungen bestätigt auch Markowa . S.: Маркова 3.Българското църковно-национално движение до Кримската война. София, 1976. С. 193.
[15]Гришина Р.П. Феномен Болгарской Православной Церкви. С. 226–227.
[16]Курганов Ф. Исторический очерк греко-болгарской распри // Православный собеседник. 1873. № 2. С. 189.
[17]Теплов В. Греко-болгарский церковный вопрос по неизданным источникам. СПб., 1889. С. 35.
[18]М-в П.А. Болгарский раскол // Русский вестник. 1889. № 10. С. 162.
[19]Ebenda. S. 161.
[20]Курганов Ф. Исторический очерк греко-болгарской распри // Православный собеседник. 1873. № 2. С. 189.
[21]Маркова 3. Българското църковно-национално движение до Кримската война. С. 195–196.
[22]П[етров] Н. Взгляд очевидца на греко-болгарскую распрю // Исторический вестник. 1886. Август. Т. 7. С. 275.
[23]Ebenda, S. 280–281.
[24]Ebenda, S. 282.
[25]Собрание мнений и отзывов Филарета, митрополита Московского и Коломенского, по делам Православной Церкви на Востоке. СПб., 1886. С. 185.
[26]Ebenda, S. 191–192.
[27]Верюжский В., протоиерей. Происхождение греко-болгарского церковного вопроса и болгарской схизмы // Журнал Московской Патриархии. 1948. № 12. С. 41.
[28]Теплов В. Греко-болгарский церковный вопрос по неизданным источникам. С. 167.
[29]Собрание мнений и отзывов Филарета, митрополита Московского и Коломенского, по делам Православной Церкви на Востоке. С. 199–200.
[30]Стоянов-Бурмов Ф. Греко-болгарская распря в шестидесятых годах // Вестник Европы. 1888. Т. 5. Сентябрь. С. 59.
Zur Geschichte der Wiederherstellung der Autokephalie der Bulgarischen Kirche im 19. Jahrhundert. Teil 2
Es ist offensichtlich, dass die Bulgarische Kirche vor 1872 dem Patriarchat von Konstantinopel angehört hatte. Deshalb konnte die einzige kanonische Quelle der Autokephalie der Bulgarischen Kirche ein Beschluss eines Landeskonzils der Kirche von Konstantinopel sein. Solch einen Beschluss gab es bekanntlich nicht. Aus Sichtweise der kirchlichen Kanones konnte die selbstverkündete Autokephalie der Bulgarischen Kirche bis zu ihrer Anerkennung durch die Ökumenische Patriarchie somit nicht als legitim gelten.In Wirklichkeit gibt die Geschichte dieser Anerkennung zu denken. Mehr dazu in der Fortsetzung des Artikels von Mönchspriester Tichon (Vasilyev).
Russland konnte in dem Konflikt zwischen Konstantinopel und Bulgaren nicht teilnahmslos bleiben. Obwohl es mit der bulgarischen Volksbewegung sympathisierte, hielt es zugleich eine Unterstützung des Kampfes gegen das Patriarchat von Konstantinopel für unmöglich, denn der russischen Nahostpolitik lag das Prinzip der Einheit der Orthodoxie zugrunde. Nach den Ereignissen in Konstantinopel 1866 begann die russische Diplomatie eine aktive Suche nach einer versöhnlichen Lösung der bulgarischen Kirchenfrage. Graf Ignatjew, der russische Gesandte in Konstantinopel (1864–1877), erbat mehrmals entsprechende Direktiven vom Heiligsten Synod; doch die oberste Leitung der ROK enthielt sich definitiver Aussagen, da der Patriarch von Konstantinopel und dasÖkumenische Patriarchatkeinerlei Anfragen an sie gerichtet hatten. In einem Antwortschreiben vom 19. April 1869 an den Patriarchen von Konstantinopel, Gregor VI., äußerte der Heiligste Synod die Meinung, dass beide Parteien bis zu einem gewissen Grad – sowohl Konstantinopel, das die kirchliche Einheit aufrechterhalten wollte, als auch die Bulgaren, welche legitimerweise eine eigene nationale Hierarchie anstreben - Recht hätten.[1]
Patriarch Gregor VI., einer der hervorragendsten Hierarchen des 19. Jahrhunderts, versuchte aktiv, die befeindenden Parteien zu versöhnen. Im Mai 1867 schlug er den Bulgaren einen Kompromiss vor, das maximale Zugeständnisse der griechischen Partei enthielt. Doch weder hätte dieser Vorschlag das Problem der gemischten Diözesen gelöst, noch wurde er von den radikalen bulgarischen Führern akzeptiert[2].
Die russische Botschaft organisierte mehrmals griechisch-bulgarische Verhandlungen, doch führten diese Versuche wegen der Gegensätzlichkeit der Positionen zu nichts.
Zwar standen die Verhandlungen 1869 kurz vor dem Durchbruch, aber der Patriarch konnte sich nicht entschließen, der Loslösung der Bulgarischen Kirche zuzustimmen. Schließlich wurde am 27. Februar 1870 seitens der türkischen Regierung auf Grundlage der fast abgeschlossenen Verhandlungen der berühmte Ferman verabschiedet, welcher die Bulgarische Exarchie begründete.[3]
Wie es dazu kam, können wir aus einem Brief von Ignatjew an Nayden Gerow, Vizekonsul in Plowdiw erfahren:
„Gnädiger Herr Nayden Gerowitsch! In Ihrem Bericht№ 49 vom 8. Juli 1870 teilen Sie mir von Auslegungen mit, die in der bulgarischen Bevölkerung von Philippopolis durch das Erscheinen des Fermans zum kirchlich-bulgarischen Problem angeregt wurden.
Wenn Sie mit der Angelegenheit vertraut sind, wird es Ihnen nicht schwerfallen, die Bedenken unserer Glaubensgenossen bezüglich der Ursachen, die die türkische Regierung zur Verabschiedung des Fermans bewegten, zu zerstreuen. Ihnen ist wohl bekannt, dass die Bulgaren diesen Verwaltungsakt, in dem sie zu Recht den Keim ihrer zukünftigen Unabhängigkeit sehen, nur unserem unablässigen Drängen gegenüber Ali Pascha, den wir auf die Gefahr von Aufständen im Falle weiterer Verzögerungen hingewiesen hatten, zu verdanken haben. In diesem fast voreiligen Erlass des Fermans seitens der Türken liegt die Erklärung für die nicht nur scheinbaren, sondern wirklichen Widersprüche, die die Bulgaren bemerken müssen, nämlich zwischen der allgemein feindlichen türkischen Politik ihnen gegenüber und den Vergünstigungen, die ihnen nach dem Ferman zuteilwerden.“
Sicherlich erhoffte sich die türkische Regierung, ebenso wie die uns feindlich gesonnene westliche Diplomatie, als sie unseren dringlichen Forderungen nachgaben, dass die Verabschiedung des Fermans die Feindschaft zwischen Griechen und Bulgaren verstärken und Letztere eventuell in ein Schisma stürzen würde, was sie sowohl die Sympathien der anderen slawischen Völker als auch und vor allem unsere Unterstützung kosten könnte. Nun entscheiden die Besonnenheit und die Mäßigung der Bulgaren darüber, ob es ihnen gelingt, die boshaften Erwartungen und Hoffnungen der Feinde der Orthodoxie zu enttäuschen. Sie müssen abwarten, bis es zu einem friedlichen Abkommen mit dem Patriarchat von Konstantinopel und zur endgültigen Lösung der kirchlichen Frage kommt. Sicherlich hat letztlich nur unsere Mediation den Ökumenischen Patriarchen bis jetzt davon abgehalten, seine Drohungen wahrzumachen. Unsere warme Sympathie gegenüber unseren Glaubensgenossen und Brüdern gilt als bewährteste Garantie dafür, dass wir auch in Zukunft die Bulgaren nicht ohne Beistand lassen, solange sie selbst nicht die Besonnenheit verlieren und sich auf dem festen Boden der Orthodoxie halten …“[4]
Laut Artikel 1 des Fermans wurde die gesamte Verwaltung der geistlich-religiösen Angelegenheiten dem Bulgarischen Exarchat gewährt. Es gab eine Reihe von Artikeln, die eine kanonische Verbindung des neu errichteten Bezirks mit dem Patriarchat von Konstantinopel verlangte; z.B. musste der Patriarch nach der Wahl des Exarchen durch den Bulgarischen Synod eine Bestätigungsurkunde ausstellen (Art. 3); seines Namens musste während des Gottesdienst gedacht werden (Art. 4); in Angelegenheiten des Glaubensbekenntnis musste der Patriarch und sein Synod dem Bulgarischen Synod die erforderliche Hilfe leisten (Art. 6); die Bulgaren mussteт das heilige Myron aus Konstantinopel erhalten (Art. 7). Artikel 10 bestimmte die Grenzen des Exarchats als jene Diözesen, in denen die bulgarische Bevölkerung überwog. In Bezirken mit gemischter Bevölkerung war geplant, „Referenden“ unter der Bevölkerung durchzuführen, wobei für die Einordnung zur Jurisdiktion des Bulgarischen Exarchats nicht weniger als zwei Drittel der Stimmen erforderlich waren.
Dennoch erklärte die Patriarchie von Konstantinopel den Ferman für unkanonisch. Patriarch Gregor VI. äußerte seine Absicht, zum Thema Bulgarien ein Ökumenisches Konzil einzuberufen. Als Antwort auf sein Sendschreiben an die autokephalen Kirchen lehnte der Heiligste Synod der Russischen Kirche den Vorschlag zur Einberufung eines Ökumenisches Konzils ab und empfahl, den Ferman zu akzeptieren, denn er enthalte alle Hauptpunkte des Projektes von Patriarch Gregor VI., wohingegen die Abweichungen unerheblich wären.[5] Die Regierung der Türkei lehnte die Einberufung eines Ökumenischen Konzils ebenfalls ab, und Patriarch Gregor VI. verließ seine Kathedra. Danach schrieb er in einem Brief an Andrej Murawjow[6]: „Ich danke Gott, der es nicht zuließ, dass wir über unsere Kräfte versucht und gezwungen würden, die heilige Kirche gänzlich oder in ihren Teilen einer unheilbaren und bislang unbekannten Krankheit auszusetzen, da wir an die Unterteilung von Christen, die in demselben Taufbecken wiedergeboren wurden und in derselben Stadt und Diözese leben, nicht gewohnt sind.“[7]
Inzwischen begannen die Bulgaren, die administrative Struktur des Exarchats zu errichten. Es war notwendig, ein provisorisches Verwaltungsorgan zur Vorbereitung der Satzung einzusetzen, welches laut Artikel 3 des Fermans die innere Verwaltung des Bulgarischen Exarchats bestimmen sollte.
Das erste Kirchliche Nationale Konzil fand in Konstantinopel vom 23. Februar bis zum 24. Juli 1871 unter der Leitung von Metropolit Hilarion von Lowetsch statt. Die vom Konzil verabschiedete Satzung wurde der Hohen Pforte zur Bewilligung übergeben, von der osmanischen Regierung aber nie in Kraft gesetzt. Eines der Hauptprinzipien dieses Dokuments war die freie Wahl: auf alle kirchlichen Posten (einschließlich Exarchatsbeamten) wurden Kandidaten nicht ordiniert, sondern gewählt. Laien als Mitglieder von gemischten Räten waren dazu berufen, im kirchlichen Leben eine wichtigste Rolle zu spielen.
Einige Zeitgenossen standen diesem Prinzips ziemlich ablehnend gegenüber: „ Wahrhaft, Laien agieren meist noch heftiger als Geistliche; sie ziehen ihre Hirten mit, anstatt von ihnen geleitet zu werden; und dasselbe sehen wir bei den Griechen, auch wenn sie sich wie auch die Bulgaren darum bemühen, der Sache einen kirchlichen Anstrich zu geben…
Es ist auch traurig, daran zu denken, wer diese profanen Leiter der geistlichen Väter sind: weltliche, ehrgeizige Menschen mit guter Ausbildung, teilweise Ausländer, die sich mehr mit irdischen Interessen beschäftigen als mit kirchlichen Problemen, die sie geistlich kaum durchdringen.
Ich wiederhole: es wäre beängstigend, wegen ihnen exkommuniziert zu werden, auch wenn diejenigen, die so gnadenlos exkommunizieren, Unrecht haben!“[8]
Der neue Patriarch von Konstantinopel, Anthimos VI., der 1871 gewählt wurde, war bereit, Wege der Versöhnung mit der bulgarischen Partei zu finden, wofür er seitens der prohellenistischen Partei hart kritisiert wurde. Die Mehrheit der Bulgaren bat aber den Sultan, die völlige Unabhängigkeit des Bulgarischen Exarchats von dem Patriarchat von Konstantinopel anzuerkennen. Dieser Streit führt dazu, dass die Hohe Pforte den Ferman vom Jahre 1870 im Alleingang in Kraft setzte. Am 11. Februar 1982 erteilte die osmanische Regierung eine Genehmigung zur Wahl eines Exarchen von Bulgarien. Bereits nach fünf Tagen wurde Metropolit Anthimos I. von Vidin gewählt und am 23. Februar 1982 in seinem neuen Rang offiziell bestätigt. Am 17. März traf er in Konstantinopel ein, um sein Amt aufzunehmen. Am 2. April 1982 erhielt Anthimos einen Berât (Erlass) vom Sultan, der seinen Aufgabenbereich als Hauptvertreter der orthodoxen Bulgaren festlegte. Doch erkannte die Patriarchie von Konstantinopel diese Akte nicht für legitim an.
Der bulgarische Exarch Anthimos schrieb an Murawjow am 12. April 1872: „Was kann ich aber für die Ressentiments, die die Ökumenische Patriarchie mir und unserem ganzen Volk gegenüber hat?(…) Infolge dessen kann aber das fromme bulgarische Volk, das sehnsüchtig darauf wartet, die erwünschten Rechte zu erhalten, sich zu einer Verzweiflungstat hinreißen lassen (…)
Die Gründe für diese traurige Lage sind die Vernichtung der Unabhängigkeit der Bulgarischen Kirche, die Fahrlässigkeit der nach Bulgarien geschickten geistlichen Leiter und Hirten gegenüber der spirituellen Erziehung ihrer Herde, und die Verachtung, mit der die Hirten diese jungen Kinder der Orthodoxen Kirche behandelten.“[9]
Am 11. Mai 1872, am Fest der heiligen Brüder Kyrill und Method, leitete Exarch Anthimus I. zusammen mit drei Erzbischöfen trotz Verbots des Patriarchen einen feierlichen Gottesdienst. Im Anschluss daran verlas er eine Urkunde, in der die Wiederherstellung der unabhängigen Bulgarischen Orthodoxen Kirche verkündet wurde. Es wurden Metropoliten des Exarchats ordiniert, die am 28. Juni 1872 von der osmanischen Regierung Berâts erhielten, die ihre Ordinierung bestätigten. Die Kathedra des Exarchen blieb bis November 1913 in Konstantinopel, und wurde dann von Exarch Josef I. nach Sofia verlegt.
Auf der Tagung des Synods der Patriarchie von Konstantinopel, die vom 13. bis zum 15. Mai 1872 stattfand, wurde Exarch Anthimos des Amtes enthoben und abgesetzt, die Metropoliten Panaret von Plowdiw und Hilarion von Lowetsch exkommuniziert und Bischof Hilarion von Makariopolis für ewig verbannt. Alle Hierarchen, Kleriker und Laien des Exarchats wurden mit Kirchenstrafen belegt.
Im August und September 1872 fand in Konstantinopel ein Konzil statt, an dem Hierarchen des Patriarchats von Konstantinopel teilnahmen (darunter die ehemaligen Patriarchen Gregor VI. und Joachim II.), außerdem Patriarch Sophronios von Alexandria, Hierotheos von Antiochia und Kyrill von Jerusalem (der allerdings die Sitzungen bald verließ und sich weigerte, die Beschlüsse des Konzils zu unterzeichnen), Bischof Sophronios von Zypern sowie 25 Bischöfe und einige Archimandriten (darunter Vertreter der Kirchen von Hellas).
Zum Zeitpunkt des Konzils „war das Schisma bereits stark fortgeschritten“, lesen wir in dem Buch von Iwan Sokolow. „Durch ihre Eimischung bekräftigte die Hohe Pforte die Bulgaren in ihrem Phyletismus, während die griechischen Laien durch ihren Druck auf den Patriarchen und den Synod jegliche Möglichkeit von Zugeständnissen in diesem Kirchenstreit, der zu einer nationalpolitischen Angelegenheit geworden war, zunichtemachten. Daher setzte das Konzil von Konstantinopel am 16. September 1872 die Bestimmung über das kirchliche Schisma der Bulgaren in Kraft.“[10]
Das Konzil von Konstantinopel begann seine Tagungen am 29. August 1872. Es wurde ein spezieller Ausschuss zur Vorbereitung eines Vortrags über das Fehlverhalten der Bulgaren gebildet. Dieser Vortrag wurde am 12. September gehalten. Er bot eine historische Übersicht über die Entwicklung dieses Kirchenstreits, eine Auslegung des nationalen Prinzips in der Kirche als Häresie des Phyletismus und eine Analyse der „antikanonischen“ Taten der Bulgaren. Am 16. September verabschiedete das Konzil einen Akt über die Exkommunikation von bulgarischen Bischöfen und einen Horos, der die Bulgarische Kirche für schismatisch erklärte.[11] Am nächsten Tag wurde der Horos in der Patriarchenkirche und innerhalb einer Woche in allen griechischen Gotteshäusern von Konstantinopel verlesen.
Zur kanonischen Berechtigung dieses konziliaren Beschlusses äußerten viele Theologen ihre Meinungen. Als Gegner der Anerkennung dieser Exkommunikation trat Erzbischof Makarij (Bulgakow) ein.
1873 fasste Erzbischof Makarij von Litauen (zukünftiger Metropolit von Moskau) ein Memo zusammen, das dem griechisch-bulgarischen Problem und vor allem der Analyse der Beschlüsse des Konzils von Konstantinopel 1872 gewidmet war.
„Sündlos sind nur Ökumenische Konzile, während Landeskonzile fehltreten und von der Wahrheit abweichen können; das wurde bedauerlicherweise auch durch das Konzil von Konstantinopel bestätigt… Es verurteilte sie [die Bulgaren] für ihren Phyletismus bzw. ihren Wunsch, ihre Volkskirche wiederzuerrichten, ganz ungerecht“, schrieb der hl. Erleuchter Makarij. „Wir sind nicht berechtigt, sie für Schismatiker zu halten; solch ein Urteil hätte auch nicht die Kraft, sie zu exkommunizieren.“[12]
Nach Meinung des Erzbischofs Makarij wäre es auch ungerecht, den Phyletismus für eine Häresie zu halten, denn die Existenz verschiedener Kirchen für verschiedene Nationalitäten sei eine uralte orthodoxe Praxis, die weder der evangelischen Lehre über die Einheit aller Gläubigen in Christum noch dem Dogma über die Einheit der Kirche Christi widerspreche. Dafür spricht auch die Tatsache, die nicht-griechische Diplomaten und kirchliche Aktivisten konstatierten, dass sich die Patriarchie von Konstantinopel im Streit mit den Bulgaren die nationalen griechischen Interessen zur Richtlinie gemacht hatte, als sie sich weigerte, die bulgarische kirchliche Unabhängigkeit zuzulassen. Eigentlich gehörte dieses auf dem Konzil von Konstantinopel diskutierte Problem weder zur orthodoxen Dogmatik noch zum kanonischen Recht, wie das Konzil es ausgelegt hatte, sondern war Angelegenheit der Kirchenleitung.
Außerdem fehlte den auf dem Konzil anwesenden Bischöfen die geistliche Freiheit, die für eine unbefangene Besprechung der Streitfragen notwendig gewesen wäre. Auch die zu beschuldigenden bulgarischen Erzbischöfe hatten nicht die Möglichkeit, sich so zu verteidigen, wie es die historische Praxis der Ökumenischen Konzile vorgesehen hätte.
Drittens war das Konzil zu Konstantinopel kein Ökumenisches, sondern ein Landeskonzil, und seine Beschlüsse waren insofern nicht bindend für die gesamte Orthodoxie.[13]
Außerdem nahmen an dem Konzil keine Vertreter der Russischen, der Rumänischen und der Serbischen Kirche teil. Der Patriarch Kyrill von Jerusalem unterzeichnete den Beschluss über das Schisma nicht. Der Synod der Kirche von Antiochia widersprach seinem Oberhaupt, Patriarch Hierotheos, so dass die vom Patriarchen erteilte Zustimmung zum Beschluss des Konzils nicht die Meinung der gesamten Kirche von Antiochia wiedergab.[14]
Die Gründe, die Patriarch Kyrill von Jerusalem bewegt hatten, die Verordnung des Konzils nicht zu unterzeichnen, erfahren wir aus seinem Brief an Murawjow vom 28. Januar 1873: „Nachdem wir im Juli vorigen Jahres auf Einladung Seiner Heiligkeit des Ökumenischen Patriarchen von Jerusalem nach Konstantinopel gekommen waren und Näheres über die Angelegenheit erfahren hatten, fanden wir, dass Alle sehr aufgeregt waren durch das Geschrei des Pöbels und voreingenommene Meinungen, die nichts anderes als bloße nationale Antipathien schürten. Aus diesem Grund unterstützten wir den falschen Schritt, den die Kirche von Konstantinopel unvernünftigerweise getan hatte, nicht.“[15]
Eines der Argumente, die die Unbefangenheit des Beschlusses des Konzils von Konstantinopel in Zweifel ziehen, führt Mirawjow in seinem Brief an den Ökumenischen Patriarchen Antimos vom 11. Oktober 1872 an: „Der Abfall der Kirche von Hellas war abrupt geschehen, ohne jede vorbereitende Verhandlung, zur gleichen Zeit mit der politischen Ablösung des Königtums vom Osmanischen Reich. Obwohl die Gemeinschaft verletzt worden war, war diese Kirche weder katholisch und offiziell als schismatisch erklärt, noch waren ihre Bischöfe exkommuniziert oder abgesetzt worden. Sie wurde auch nicht der neuen Häresie des Phyletismus beschuldigt, die jetzt den Bulgaren, da sie verschiedenen Stämmen angehören, nachgeredet wird, während die Griechen eines gemeinsamen Stammes seien. Und was nun? Dieselben Hellenen von Athen, die ihre eigene langjährige Entfremdung von der kirchlichen Einheit offenbar vergessen haben, sind nun Betreiber der Verurteilung der Bulgaren und ihre heikelsten Gegner!“[16]
Nachdem wir nun die Geschichte der Verkündung der Autokephalie der Bulgarischen Kirche 1872 kurz beleuchtet haben, wollen wir versuchen dieses historische Ereignis zu bewerten.
Quellen der Autokephalie der Bulgarischen Kirche
Es ist offensichtlich, dass die Bulgarische Kirche vor 1872 dem Patriarchat von Konstantinopel angehört hatte. Deshalb konnte die einzige kanonische Quelle der Autokephalie der Bulgarischen Kirche ein Beschluss eines Landeskonzils der Kirche von Konstantinopel sein. Solch einen Beschluss gab es bekanntlich nicht. Aus Sichtweise der kirchlichen Kanones konnte die selbstverkündete Autokephalie der Bulgarischen Kirche bis zu ihrer Anerkennung durch die Ökumenische Patriarchie somit nicht als legitim gelten.
In Wirklichkeit gibt die Geschichte dieser Anerkennung zu denken. Im Jahre 1945, 73 Jahre nach den oben beschriebenen Ereignissen, bezeichnete das Patriarchat von Konstantinopel das bulgarische Schisma als „Anachronismus“. Es wurde ein „Protokoll über die Abschaffung der langjährigen Anomalie im Leib der heiligen Orthodoxen Kirche“ unterzeichnet[17]und damit anerkannt, dass dieser Konflikt verjährt und der Kirchenbann wegen der „Häresie des Phyletismus“ aus dem Jahre 1872 de facto als „inexistent“ betrachtet werden könne. So war es letztlich die Patriarchie von Konstantinopel, die ihren Standpunkt änderte und „büßen musste“. Was aber die Bulgarische Kirche betrifft, blieb sie nicht bei ihren 1872 verkündeten Prinzipien.
Manche moderne Aktivisten (zum Beispiel ukrainische Schismatiker aus dem „Patriarchat von Kiew“) versuchen, diese Tatsache als Präzedenzfall auszulegen, der die Existenz von selbstverkündeten Autokephalien berechtige. Doch diese Schlussfolgerung ist nicht aufrichtig. Zustimmung und Konzilsbeschluss der Mutterkirche sind nicht hinreichend für eine Autokephalie. Auch die Zustimmung der anderen autokephalen Kirchen ist wichtig. Eine neue autokephale Kirche muss brüderliche Beziehungen mit allen Landeskirchen knüpfen. Das ist der Punkt, in dem sich das Bulgarische Exarchat radikal von den ukrainischen Schismatikern, die von keiner Landeskirche anerkennt werden, unterscheidet. Was aber die Bulgarische Kirche betrifft, pflegte sie in den Jahren des Schismas ziemlich enge Beziehungen vor allem mit der Russischen Kirche, die inoffiziell versuchte, eine Versöhnung der Kirchen und die Aufhebung des Schismas herbeizuführen.[18] Unter anderem äußerten sich die Beziehungen der Russischen und der Bulgarischen Kirchen im Folgenden:
Der russische Synod spendete der Bulgarischen Kirche gottesdienstliche Gewänder, Bücher und Gerätschaften, und er beschäftigte sich mit den juristischen Angelegenheiten der Kirche im Bulgarischen Fürstentum.
Auf Bitte des Bulgarischen Exarchen nahm der Russischen Synod Bulgaren in russische geistliche Schulen auf und vergab Stipendien.
Einige Hierarchen der Russischen Kirche belieferten die Bulgarische Exarchie mit geweihtem Myron, so etwa Erzbischof Sergij von Kischinau, Metropolit Platon von Kiew sowie Metropolit Palladij von St. Petersburg.
Einige russische Bischöfe gestatteten niederrangigen bulgarischen Klerikern nach Gutdünken und Belieben mit russischen Geistlichen zu dienen, während bulgarische Geistliche, die in russischen geistlichen Seminaren und Akademien studierten, an der Verrichtung von Gottesdiensten in Gotteshäusern dieser geistlichen Schulen teilnahmen. Während des russisch-türkischen Krieges 1877–1878 dienten Vertreter des russischen Armeeklerus in bulgarischen Gotteshäusern zusammen mit bulgarischen Klerikern.
Die Patriarchie von Konstantinopel hielt diese Zusammenarbeit des russischen Klerus mit der Bulgarischen Kirche für einen Akt der Leugnung des Schismas durch die Russische Kirche, was 1878 schriftlich ausgedrückt wurde. Der Russische Heiligste Synod antwortete, dass er mit dem Beschluss des Konzils zu Konstantinopel vom 1872 über das bulgarische kirchliche Schisma nicht einverstanden sei, aber - da er zur Versöhnung zwischen Bulgaren und Griechen beitragen möchte - davon ausgehe, nach der 1. Regel des heiligen Basilios dem Großen, welche zwischen Häresie, Schisma und eigenwilliger Versammlung[???] unterscheide, dass die Bulgaren ach nach dem Konzil vom 1872 keine Schismatiker seien. Wenn die Bischöfe und Priester des Exarchats eine Vereinigung mit der durch sie verurteilten Kirche wünschen sollten, könnten sie nach entsprechender Buße in ihre aktuellen Ränge aufgenommen werden.
Auch wenn der Russische Heiligste Synod diese Sichtweise auf die bulgarisch-griechischen Beziehungen einnahm, vermied er lange die volle kanonische Gemeinschaft mit der Bulgarischen Kirche.
Bedingungen und Faktoren der Autokephalie
Bei der Bulgarischen Kirche lagen besondere Bedingungen bzw. Faktoren der Autokephalie vor.
Vor allem war die Bulgarische Kirche bereits vor den beschriebenen Ereignissen autokephal gewesen, und zwar mehrere Jahrhunderte lang. Es ging also lediglich um die Wiedererrichtung eines alten Status Quo.
Zudem gab es unter Bischöfen, Klerikern und Laien starke Bestrebungen, die kirchliche Unabhängigkeit zu erhalten. Laut 112. und 132. Regel des Konzils zu Karthago soll im Falle umstrittener Jurisdiktion der Wunsch des Volkes Gottes berücksichtigt werden.
Und was den Hauptpunkt bei der Gewährung der Autokephalie angeht, das „Wohl der Kirche“, so hätte dieses in der historischen Situation Mitte des 19. Jahrhunderts zweifellos im kirchlichen Frieden gelegen hätte, der hätte erreicht werden können, wenn das Patriarchat von Konstantinopel den Ferman des Sultans von 1870 und die nach diesem Dokument errichtete Bulgarische Exarchie anerkannt hätte.
Unsere Übersicht über die damaligen Ereignisse möchten wir mit einem Zitat aus einem Artikel von I.E. Troizkij abschließen, das mit dem Problem zusammenhängt, das Protopresbyter Alexander Schmemann in seinem Artikel „Bemerkenswerter Sturm“ («Знаменательная буря»)[19] beleuchtet. Es geht darum, dass das Patriarchat von Konstantinopel dazu tendiert, die Realien des Byzantinischen Reiches mittels spezieller Anpassungen ins moderne Leben zu übertragen.
„Bulgarien verlor seine kirchliche Autokephalie 1767. Ob dies auf Wunsch der Bulgaren geschah, die angeblich selbst den Patriarchen Samuel von Konstantinopel um Aufnahme in sein Patriarchat gebeten hatten, wie es die Griechen behaupten, oder gegen ihren Willen, durch Gewalt und Betrug, wie die Bulgaren beteuern, soll hier keine Rolle spielen. Auch eine freiwillige Unterordnung zu irgendeinem Zeitpunkt und unter besonderen Umständen sollte nicht die totale Unterordnung für alle Zeiten und unter allen Umständen zur Folge haben. In den 1950er Jahren wünschte Bulgarien diese verlorene Autokephalie zurückzuerlangen. Aber anstatt diesem Wunsch nachzukommen, beschuldigte die Kirche von Konstantinopel die Bulgaren des Phyletismus und bezeichnete sie auf dem Konzil von Konstantinopel 1872 als Schismatiker. Formal hatte sie Recht, da in der Gesamtentwicklung des kirchlichen und politischen Lebens des Orients zwei Kirchen innerhalb eines Staates nicht vorkamen; nur jene Völker erhielten das Recht auf eine autokephale Kirche, die auch einen selbstständigen Staat bildeten, obwohl die Gleichsetzung des Türkischen Reiches mit Byzanz in diesem Falle unangemessen war. Die Beziehungen zwischen Kirche und Staat waren aber in der Türkei ganz andere als im Byzantinischen Reich.“[20]
In der Geschichte der Wiedererrichtung der Autokephalie der Bulgarischen Kirche im 19. Jahrhundert sind die Verordnungen des Konzils von Konstantinopel 1872 besonders bemerkenswert.
Wir, die, der Russischen Kirche folgend, mit der Exkommunizierung der Bulgaren nicht einverstanden sind[21], können das Problem des Phyletismus nicht außer Acht lassen. Das Studium mehrerer historischer Zeugnisse und des griechisch-bulgarischen Disputs lässt die paradoxe Schlussfolgerung zu, dass nicht nur die Bulgaren, sondern auch die Griechen zum damaligen Zeitpunkt dem Phyletismus verfallen waren. Es war eben der griechische Nationalismus, der die langwierigen Verhandlungen in eine Sackgasse brachte und zu den rigiden Entscheidungen führte, die 1872 im Kirchenbann gipfelten.
Phyletismus ist ein Extrem, das jeder autokephalen Kirche droht, wenn nationale Ideen und Prinzipien zu hoch gehoben werden. Wir können aber kein Patentrezept nennen, wie der Universalismus der Kirche mit dem nationalen Prinzip zu vereinen wäre. Hier lässt sich eine Parallele zum Dogma von Chalcedon erkennen, das durch die vier berühmten „Nein“ apophatisch ausgedrückt ist.
Also können wir in unserem Falle nur bezeugen, dass die Orthodoxie das nationale Prinzip nicht verwirft, also nicht wie die Römisch–Katholische Kirche zum Universalismus neigt, aber eben auch nicht zu Nationalismus in seiner extremen Form (Phyletismus). Die orthodoxe Ekklesiologie strebt, sowohl theoretisch als auch praktisch, nach einer unvermischten und unteilbaren Einheit von Universalismus und nationalem Prinzip im kirchlichen Leben.
[1]Снегаров И. Взаимоотношения Болгарской и Русской Православных Церквей до и после провозглашения схизмы (1872 год) // Годишник на Духовната академия. 1952. Т. 2 (27). С. 201–207.
[2]Герд Л.А. Константинополь и Петербург: церковная политика России на православном Востоке (1878–1898). М., 2006. С. 234.
[3]Българската екзархия: сборник документи от архивните фондове на Народна библиотека «Иван Вазов». Пловдив, 2003. С. 43.
[4]Документи за българската история. Архив на Найден Геров. 1857–1876 / Подреден от Т. Панев, под редакцията на М.Т. Попруженко. София, 1932. Т. 1. С. 547–548.
[5]Снегаров И . Взаимоотношения Болгарской и Русской Православных Церквей до и после провозглашения схизмы (1872 год). С. 207.
[6]Andrej Murawjow (russ. Андрей Николaевич Муравьёв, 30. April 1806 – 18. August 1874) war Kammerherr am russischen Zarenhof, orthodoxer Schriftsteller und Kirchenhistoriker, Pilger und Reisender, Dramaturg sowie Ehrenmitglied der Akademie der Wissenschaften. (Anm.d.Ü.)
[7]Муравьев А. Переписка с восточными иерархами по греко-болгарскому делу // Труды Киевской духовной академии. 1873. Т. 1. С. 106.
[8]Муравьев А. Переписка с восточными иерархами по греко-болгарскому делу. С. 114.
[9]Ebenda, S. 110–111.
[10]Соколов И.И . Константинопольская Церковь в XIX веке: Опыт исторического исследования. СПб., 1904. С. 650–651.
[11]Den Text dieser Entscheidung in russischen Übersetzung gibt es in: Макарий , митрополит. Греко-болгарский церковный вопрос и его решение // Православное обозрение. 1891. № 11–12. С. 734–735.
[12]Ebenda. S. 750, 754.
[13]Теплов В. Греко-болгарский церковный вопрос по неизданным источникам. СПб., 1889. С. 121–132.
[14]Маркова З. Българската екзархия. 1870–1879. София, 1989. С. 51–52.
[15]Муравьев А. Переписка с восточными иерархами по греко-болгарскому делу. С.143.
[16]Ebenda. S. 136.
[17]Косик В.И., Темелски Хр., Турилов А.А. Болгарская Православная Церковь // Православная энциклопедия. Т. 5. М., 2002. С. 638.
[18]Христов Иоанн. , протоиерей. Русско-болгарские церковные отношения в годы болгарской схизмы // Журнал Московской Патриархии. 1976. № 8. С. 48.
[19]https://www.golubinski.ru/ecclesia/storm.htm
[20]Троицкий И.Е. Церковная сторона болгарского вопроса. СПб., 1888. С. 17–18.
[21]Es gibt nämlich den kirchlich-theologischen Begriff der „Rezeption“, also die Aufnahme konziliarer Beschlüsse durch die Kirche (S.: [Anton Kartaschow] Карташев А.В. Вселенские Соборы. СПб., 2002. С. 240).
Quelle: https://www.pravoslavie.ru/orthodoxchurches/41629.htm
Vasilyev, Tichon, Hieromönch