Ehen zwischen Orthodoxen und Römischen Katholiken: Die pastorale Sicht des Problems im Russland des 21. Jahrhunderts
Ehen zwischen Orthodoxen und Römischen Katholiken, die für die Orthodoxe und die Römisch-Katholische Kirche unterschiedlich bewertet werden, können zu komplizierten und schmerzhaften Situationen im Familienleben führen. Die aktuellen ungelösten Fragen, die solche interkonfessionellen Ehen betreffen, wurden vom Erzpriester Maxim Kozlov in einem Vortrag behandelt, der auf dem 14. orthodox-katholischen theologischen Kolloqium in Bari am 16. Dezember 2010 gehalten wurde.
Vor solch einer gelehrten Versammlung und nachdem wir bereits Vorträge über die theologischen und kanonischen Probleme der zwischenkonfessionellen Ehen Orthodoxen und Römischen Katholiken vom Standpunkt beider Kirchen gehört haben und weiter hören werden, erscheint es mir angebracht, diesen sicherlich grundlegenden Bestandteil unserer Zusammenkunft mit einem praktischen Teil zu ergänzen. Ich möchte im folgenden einige reale Situationen und Probleme erörtern, die heute in gemischten Ehen entstehen, und zwar so, wie diese Probleme Anfang des 21. Jahrhunderts von Mitgliedern der Russischen Orthodoxen Kirche gesehen werden (einschließlich derjenigen, die außerhalb Russlands, z.B. in Westeuropa leben). Dabei ist die praktische pastorale Perspektive wichtig. Nichtsdestotrotz denke ich, ist es notwendig, dem Hauptteil meines Vortrags eine kurze theoretische Einführung voranzustellen.
Ich werde versuchen, diesen Teil des Vortrags möglichst kurz zu halten und die wichtigsten theoretischen Vorbedingungen und wirksamen Verordnungen der obersten kirchlichen Leitung zu erörtern, die sich auf dieses Thema beziehen.
Im Grunde genommen vermag nur eine Familie, die im Glauben einig ist, eine „Hauskirche“ zu bilden (Röm 16,5; Phlm 1,2), in der der Ehemann und die Ehefrau gemeinsam mit den Kindern in spiritueller Vervollkommnung und der Erkenntnis Gottes wachsen. Das Fehlen der Eintracht stellt eine ernsthafte Bedrohung des ehelichen Bundes dar. Das ist der Grund, warum die Orthodoxe Kirche es für ihre Pflicht hält, die Gläubigen zu berufen, Ehen nur „im Herrn“ zu schließen (1 Kor 7,39), also mit Partnern, die ihre christlichen Überzeugungen teilen. Bemerkenswert ist der Respekt der Kirche gegenüber solchen Ehen, in denen nur ein Partner sich zum orthodoxen Glauben bekennt, laut den Worten des Heiligen Apostels Paulus: „der ungläubige Mann ist geheiligt durch die Frau und die ungläubige Frau ist geheiligt durch den Bruder“ (1 Kor 7,14). Auf diesen Text der Heiligen Schrift bezogen sich auch die Väter der Trullanischen Synode, die den Bund zwischen Personen, die, „als sie noch ungläubig waren und zur Herde der Orthodoxen nicht zählten, miteinander eine gesetzliche Ehe schlossen“, wenn einer der Eheleute sich im Nachhinein zum Glauben bekehrte (72. Regel). Allerdings ist mit dieser Regel und anderen kanonischen Bestimmungen (14. des 4. Ökum. Konz., 10, 31 des Konz. von Laod.), sowie auch in den Werken der uralten christlichen Schriftsteller und Kirchenväter (Tertullian, Hl. Hierarch Cyprian von Karthago, Hl. Theodoret und Hl. Augustinus) Eheschließung zwischen Orthodoxen und Anhänger anderer religiöser Traditionen untersagt.
Laut den uralten kanonischen Vorschriften weiht die Kirche heute immer noch keine Ehen, die zwischen Orthodoxen und Nicht-Christen geschlossen werden, auch wenn sie sie als legitim anerkennt und solche Eheleute nicht der Beiwohnung in Unzucht bezichtigt. Ausgehend von den Überlegungen der pastoralen Oikonomia hält die Russische Orthodoxe Kirche sowohl in der Vergangenheit als auch heute Eheschließungen zwischen orthodoxen Christen und Römischen Katholiken, Mitgliedern der altorientalischen Kirchen und Protestanten, die sich zum Glauben an den Dreieinigen Gott bekehren, für möglich, unter der Voraussetzung der Segnung der Ehe in der Orthodoxen Kirche und der Erziehung der Kinder im Orthodoxen Glauben. An diese Praxis halten sich auch die meisten Orthodoxen Kirchen.
Durch Verordnung des Heiligsten Synods vom 23.06.1721 wurden unter den obengenannten Bedingungen Eheschließungen zwischen schwedischen Gefangenen in Sibirien mit orthodoxen Frauen erlaubt. Am 18. August desselben Jahres wurde dieser Beschluss ausführlich bibelwissenschaftlich und theologisch in einem besonderen Synodalem Sendschreiben begründet. Auf dieses Sendschreiben bezog sich der Heiligste Synod auch später bei der Lösung der Angelegenheiten der gemischten Ehen in Bezirken im besten Polen und Finnland (Verordnungen des Heiligsten Synods von 1793 und 1811). In diesen Gebieten wurde es genehmigt, die konfessionelle Zugehörigkeit der Kinder freier zu bestimmen (diese Praxis wurde teilweise auch auf baltische Bezirke ausgeweitet). Schließlich wurden diese Regeln für gemischte Ehen im gesamten Russischen Reich nach der Satzung der geistlichen Konsistorien (1883) erlassen. Als Beispiel für gemischte Ehen dienen viele dynastische Eheschließungen, bei denen der Übertritt des nicht-orthodoxen Partners zur Orthodoxie nicht obligatorisch war (mit Ausnahme einer Ehe eines Erben des Russischen Throns). So schloss die Heilige Nonne und Märtyrerin Großfürstin Jelisaweta die Ehe mit Großfürst Sergij Alexandrowitsch und blieb dennoch Mitglied der Evangelischen Lutherischen Kirche; erst später trat sie auf eigenen Wunsch zur Orthodoxie über.
Die kirchliche Praxis der letzten Jahrhunderte zeigt also, dass unsere Kirche den ehelichen Bund mit Christen gestattet, deren Taufe sie als wirksam anerkennt, und die bei ihrem etwaigen Eintritt in den Schoß der Orthodoxen Kirche nach der zweiten oder dritten Ordnung aufgenommen werden können – also durch Buße und Myronsalbung. Dies sind Römische Katholiken, traditionelle Protestanten (Lutheraner, Anglikaner und Calvinisten), die meisten unsere Altritualisten, sowie auch altorientalische Christen: Armenier, Syrer, Kopten, Äthiopier und ähnliche. In solchen Fällen kann das Mysterium der Eheschließung (die Krönung) verrichtet werden, und der eheliche Bund wird als gültig anerkannt.
Was das eigentliche Thema unseres Vortrags betrifft, habe ich anzumerken, dass zwischen theoretischer theologischer Botschaft, kirchlichen Gesetzen und existierender Praxis ein Gleichheitszeichen leider nicht gesetzt werden kann. Es scheint mir, dass dies den Alltag nicht nur die Orthodoxe, sondern auch die Römisch-Katholische Kirche betrifft, worauf ich später noch eingehen werde. Doch legt die Orthodoxie dabei eine große Vielfalt von Vorgehensweisen an den Tag, wie wir in der modernen Praxis der Russischen Orthodoxen Kirche beobachten können. Bestimmte Vorschriften, die in der Synodalen Epoche erlassen wurden, und das Fehlen neuerer, eindeutiger und deutlich formulierter Verordnungen der obersten Kirchenleitung führen dazu, dass die Dokumente der Synodalen Periode von Einigen wortwörtlich befolgt, von Anderen dagegen verworfen, von Dritten wiederum mit diesen oder jenen Änderungen angewandt werden. Versuchen wir das an einigen Beispielen zu illustrieren, die mit verschiedenen Etappen ehelicher Beziehungen zusammenhängen.
Eheschließung
Beginnen wir mit der Frage der Eheschließung. Ich glaube, wir können, ohne uns zu täuschen, bezeugen, dass jede unserer Kirchen ihren Kindern einen ehelichen Bund mit anderen Mitgliedern eben dieser Kirche wünscht. Dabei denke ich, dass unsere Auffassungen darüber identisch sind, auch wenn die Begriffe zum Teil divergieren. Sicherlich erkennt jeder von uns die Gefahren in den Bereichen Weltanschauung, Lebenspraxis und Pädagogik, die im Falle zwischenkonfessioneller Ehen entstehen.
Welche Varianten derartigen Ehen kommen, unserer Ansicht nach, heute am häufigsten vor?
Die erste, die ihre eigene Gefahren birgt, aber auch ihre eigenen Vorteile hat und eventuell am häufigsten vorkommt, ist eine zwischenkonfessionelle Ehe (unter anderem, eine Ehe zwischen einer Orthodoxen und einem Katholiken bzw. zwischen einer Katholikin und einem Orthodoxen), bei der nur ein Partner praktizierender Christ im eigentlichen Sinne des Wortes ist. In diesem Falle kann dieser sowohl die religiöse Richtung des Familienlebens im Allgemeinen als auch die Erziehung der Kinder in der Familie bestimmen. Und derjenige, für den die konfessionelle Zugehörigkeit lediglich Tribut an die Tradition bzw. eine Eigenschaft der Nationalkultur ist, würde eher dazu neigen, sowohl die Taufe der Kinder als auch ihre Integration ins kirchliche Leben dem Ehepartner zu überlassen. Aber auch hier kann es sicherlich Zwistigkeiten und Kümmernisse geben. Der nur formal religiöse Mensch kann in eine atheistische Denkweise verfallen und beginnen, Feindseligkeiten gegenüber der religiösen Erziehung der Kinder schon nicht mehr als latenter Katholik bzw. Orthodoxer, sondern einfach als Träger der modernen säkularen Weltanschauung (eigentlich als Atheist, Deist oder Agnostiker) zu verspüren. Hier können ernsthafte Probleme entstehen, doch sind sie im Allgemeinen überwindbar.
Viel komplizierter ist die Situation, wenn sich zwei religiös konsequente Menschen treffen.
Treffen sich zwei stark gläubige Menschen – ein traditioneller Orthodoxer und ein guter Katholik – ist die erste Frage, die sich stellt: wo soll die Ehe geschlossen werden? Wir gehen davon aus, dass beide Kirchen die Gültigkeit des Episkopats der anderen Kirche bedingungslos akzeptieren. Für die Römisch-Katholische Kirche besteht kein Zweifel an der Gültigkeit der orthodoxen Sakramente (nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil) einschließlich der Eucharistie, und für die Orthodoxe Kirche (klammern wir erst einmal die Frage nach der Eucharistie aus) besteht kein Zweifel an der Gültigkeit einer Ehe, die nach Römisch-Katholischem Ritus geschlossen wird (obwohl es auch orthodoxe Priester und Laien gibt, die hier ein Fragezeichnen setzen würden). Aber wie soll man rein praktisch über den Ort der Eheschließung entscheiden? Wie wir sehen, gibt es in der eigentlichen Auffassung der Verrichtung des Mysteriums der Eheschließung gewisse theologische Unterschiede.
Das 1623. Paragraph des Katechismus der Römisch-Katholischen Kirche besagt: „In der lateinischen Kirche ist man allgemein der Auffassung, dass die Brautleute selbst als Übermittler der Gnade Christi einander das Ehesakrament spenden, indem sie vor der Kirche ihren Ehewillen erklären.“ Im selben Katechismus wird völlig zutreffend festgehalten: „In den östlichen Liturgien wird dieses Sakrament, das ‚Krönung‘ genannt wird, durch den Priester oder Bischof gespendet. Nachdem dieser den gegenseitigen Konsens der Brautleute entgegengenommen hat, krönt er zum Zeichen des Ehebundes den Bräutigam und die Braut.“
Eigentlich entspricht die zweite Auffassung dem orthodoxen Verständnis des Sakraments der Ehe, wenn der Presbyter (oder, seltener, der Bischof), der die Ordnungsabfolge der Trauung leitet, eben auch als sein Spender verstanden wird.
Dies scheint ein rein theoretischer Punkt zu sein. Doch kann im retrospektiven Bewusstsein der Menschen bei der Entstehung dieser oder jener Kollisionen und Launen, die mit dem Familienleben auf der praktischen Ebene einhergehen, die Frage entstehen, ob z.B. eine zwischen orthodoxem und katholischem Partner nach katholische Ritus geschlossene Ehe hinsichtlich der Ordnungsabfolge, der Gebete und der Äußerung des Ehewillens ausreichend war, damit der orthodoxe Partner diesen Bund als von Gott ausreichend gesegnet und geweiht ansehen kann?
Es ist nachvollziehbar, dass ähnliche Schwierigkeiten auch den katholischen Partner betreffen können. Während der orthodoxe Partner sich eventuell darüber echauffieren könnte, dass die priesterlich-bischöfliche Leitung nicht so vollkommen wie in der Tradition der Orthodoxen Kirche war, könnte der römisch-katholische Partner sich über die heutzutage praktisch fehlende Aktivität des Bräutigams und der Braut in der Ordnungsabfolge der orthodoxen Krönung echauffieren. Die Fragen, die den angehenden Eheleuten gestellt werden, gelten in der orthodoxen Ordnungsabfolge nicht als Eheverheißungen. Die erste von ihnen betrifft eher die Freiheit der Willensäußerung und geht auf die Jahrhunderte der kirchlichen Geschichte zurück, in denen die Kirche durch diese Frage ihre Mitglieder, vor allem Bräute, vor dem Zwang in einen ungewollten Ehebund schützen wollte. Die zweite Frage („Hast du dich keinem anderen Manne/ keiner anderen Frau versprochen?“) soll sicherstellen, dass die kanonische Seite der Ehe rein und zweifellos ist.
Hierbei zitieren wir diese Punkte der Ordnungsabfolge:
Der Priester fragt den Bräutigam: „Hast du, N. N., den guten und ungezwungenen Willen und den festen Vorsatz, diese N. N., welche du hier bei dir siehst, zur Gattin zu nehmen?“
Und der Bräutigam antwortet: „Ja, ehrwürdiger Vater!“. Der Priester fragt weiter: „Hast du dich keiner anderen Braut versprochen?“. Und der Bräutigam antwortet: „Nein, ehrwürdiger Vater!“.
Sodann richtet sich dieselbe Frage auch an die Braut: „Hast du, N.N., den guten und ungezwungenen Willen und den festen Vorsatz, diesen N.N., den du hier bei dir siehst, zum Gatten zu nehmen?“ und „Hast du dich keinem anderen Manne versprochen?“.
Dabei findet während der modernen orthodoxen Abfolge der Krönung kein gegenseitiges Angelöbnis statt, was bei Christen westlicher Tradition sicherlich auch das Gefühl einer gewissen Unvollkommenheit auslösen kann.
Mir scheint es sehr wichtig zu sein, vermittelnde Prozeduren zu erarbeiten (eventuell auf dem Wege des zwischenkirchlichen praktischen Dialogs), welche Varianten der Praktiken wenn schon nicht vereinheitlichen, dann wenigstens festlegen, über die sich die zwei Kirchen im Falle einer zwischenkonfessionellen Eheschließung ihrer Mitglieder einverstanden erklären können.
Eine mögliche Vorgehensweise wäre die Bestimmung einer Prozedur oder Ordnung (wobei es eventuell sinnvoll wäre, sie auch obligatorisch zu machen), wie Eheleute das Gotteshaus einer anderen Konfession besuchen sollten. Angenommen, dass die Ehe in einem vorwiegend römisch-katholischen Land geschlossen wurde; dann sollten die Eheleute, die ihre Ehe nach der römisch-katholischen Ordnung geschlossen haben, so schnell wie möglich ein orthodoxes Gotteshaus in diesem Lande besuchen und den Segen eines orthodoxen Bischofs oder Priesters in dieser oder jener Form erhalten. Umgekehrt, falls die Ehe nach der orthodoxen Ordnungsabfolge in einem vorwiegend orthodoxen Land verrichtet wird, sollten die jungen Eheleute ein katholisches Gotteshaus besuchen und, sagen wir, vor einem Geistlichen das gegenseitige Gelübde der Liebe und Treue vorsprechen, das für die Träger der westkirchlichen Tradition so bedeutend ist.
Eine derartige Prozedur scheint mir vorteilhafter als eine neuerliche vollkommene Spendung des Sakraments der Ehe, was (trotz der scheinbaren pädagogischen Bequemlichkeit dieser Praxis) offensichtliche ekklesiologische Schwierigkeiten zur Folge hat. Wie soll das selbe Sakrament in solch einem Falle empfangen werden – so etwa wie das, was für den Katholiken im katholischen und für den orthodoxen im orthodoxen Gotteshaus gespendet wird? Oder setzen wir einfach stillschweigend voraus, dass es da, wo es zum ersten Mal gespendet wird, vollendet wird, und die zweite Prozedur führen wir durch, um es mit einem evangelischen Wort zu benennen, „aus Furcht vor den Juden“, d.h., um Problemen mit der konfessionellen Sozialisierung in der Umgebung des Bräutigams und der Braut zu aus dem Wege zu gehen? Ekklesiologisch scheint dies eine offensichtliche Abweichung zu sein.
Es ist auch durchaus erwünscht, diese Praxis der Sakramente und der Gebete und ihre Bestimmung im Falle einer zwischenkonfessionellen Ehe mit verständlichen Registrationsprozeduren in entsprechenden kirchlichen Strukturen zu ergänzen, z.B. in der entsprechenden Diözesanverwaltung seitens der Orthodoxen Kirche und in den entsprechenden kanonischen Strukturen der Römisch-Katholischen Kirche, damit in keiner der beiden Kirchen später die Frage nach der Gültigkeit und Anerkennung der Ehe aufkommt.
Gemeinsames Gebet der Eheleute
Also hat unser hypothetisches Brautpaar, nachdem es diverse Schwierigkeiten überwunden hatte, seine Ehe geschlossen, und wir begeben uns damit zur Betrachtung der Situationen, die in einer bereits geschlossenen Ehe zwischen einer orthodoxen und einer katholischen Person auftreten können.
Wir wissen, dass die Ehe eine spirituell-körperliche Verbindung eines Mannes und einer Frau ist, in der idealerweise, wie es in einer bekannten patristischen Maxime heißt, „die Eheleute nicht aufeinander, sondern in eine gemeinsame Richtung“ schauen – also in den Himmel und auf Jesus Christus.
Ein wesentlicher Bestandteil der Religiosität der Kinder unserer beider Kirchen ist das sakramentale Leben, der Empfang der Kirchensakramente und vor allem die Eucharistie und die Beichte, so wie auch die Teilnahme am öffentlichen Gottesdienst im Form des Gebets. In einer zwischenkonfessionellen Ehe sehen sich Eheleute natürlich vor die Frage gestellt, welche gemeinsamen Hausgebete möglich sind, und wie über den öffentlichen Gottesdienst entschieden werden soll. Heute wissen wir, das auch vom Standpunkt des Umfangs, der Ordnung und der Zusammensetzung der Gebete das, was als regelmäßige Gebetsregel für Laien in der Tradition der Russischen Kirche verstanden wird, und das, was von der Katholischen Kirche praktiziert wird, einander höchstens im Vorlesen des Gebets des Herrn (Vaterunser– Pater Noster) und im Gebet „Gegrüßet seist Du, Maria“ – „Ave Maria“ ähnelt. Der Rest unterscheidet sich nach den vergangenen Jahrhunderten in der Form resolut (auch wenn das Wesen sich dabei eventuell nicht unterscheidet). Dazu zählt auch die Tatsache – soweit wie ich das verstehe (wenn ich mich irre, bitte ich die Anwesenden, mich zu berichtigen), dass der in der orthodoxen Tradition traditionell empfohlene Umfang der Morgens- und der Abendregel denjenigen für den Laien in der Römisch-Katholischen Kirche bemerkenswert übersteigt.
Ich habe keine fertige Antwort, sondern formuliere lediglich dieses Problem: wie sollten Eheleute in einer interkonfessionellen Ehe beten? Jeder in seinem Zimmer, oder der Reihe nach, oder etwa so, dass an einem Tag die orthodoxen Gebete vorgelesen werden (angenommen, dass es zwischen den Eheleuten keine sprachliche Barriere gibt), und am anderen Tag die katholischen? Oder beten sie gar nicht gemeinsam, oder sagen sie das „Vaterunser“ vor dem Essen und vor dem Schlafen auf, oder dazu noch irgendwelche allgemein-christlichen Gebete? Offenbar ist, dass dieses Problem entstehen wird und es sich als bedeutsam erweisen kann. Leider hatte ich in meiner Gemeindepraxis meist damit zu tun, dass Menschen, nachdem sie mit einem derartigen Problem konfrontiert wurden, die häuslichen Gebete häufig auf ein Minimum reduzierten. Warum dies so geschieht, wage ich nicht zu beurteilen, aber meine Stichprobe – die sicherlich nicht repräsentativ ist, aber immerhin 15 Jahre umfasst – liefert dieses Ergebnis. Haben Sie ein anderes Gefühl, wäre es interessant, Ihren Standpunkt zu hören.
Weiter erhebt sich das Problem der Teilnahme an öffentlichen Gottesdiensten. Falls Gotteshäuser beider Konfessionen erreichbar sind, wie sollte bestimmt werden, wo zu beten sei? Sagen wir, hier wäre eine Abwechslung möglich: an dem einen Sonn- oder Feiertag gehen die Eheleute hierhin, und am nächsten dorthin. In einigen Fällen mag auch der Unterschied zwischen Julianischem und Gregorianischem Kalender helfen, das Problem mit den wichtigsten christlichen Feiertagen zu lösen, in anderen dagegen erschwert er es nur, da nicht ganz klar ist, wann Weihnachten gefeiert werden soll, wenn am 25. Dezember beim Einen bereits Heilige Nacht ist, beim Anderen sich aber erst der Höhepunkt des Weihnachtsfastens nähert. Hier, sagen wir es so, wäre es naheliegend, vom Aufenthaltsort auszugehen: in Russland orientiert man sich dann am alten Stil, in Italien z.B. dagegen am Gregorianischen Kalender. Obwohl ich glaube, dass uns allen das Problem klar ist, das entstehen wird – in der Kathedrale der Unbefleckten Empfängnis in Moskau würde der Weihnachtsgottesdienst am 25. Dezember stattfinden; bei den Orthodoxen ist dann aber noch Fastenzeit. Doch scheint es mir, dass das wichtigste Problem mit den Feiertagen der tragische Unterschied der Osterdaten ist, der zwischen West- und Osttradition besteht. Während das Problem mit Weihnachten immerhin lösbar ist, bleibt es im Fall von Ostern, schwer zu lös en , das meist an unterschiedlichen Tagen gefeiert wird und dementsprechend für Einige bereits die Auferstehung Christi und für die Anderen in die wichtigste Periode des Großen Fastens, der Heiligen Quadragesima fällt .
Diese Probleme werden sich im Zusammenhang mit der Geburt und der Erziehung von Kindern zweifellos verschärfen. Darauf gehen wir später ein. Erwachsene können die „spirituelle Schizophrenie“ noch vermeiden, indem sie ihr Bewusstsein irgendwie korrigieren; aber wie soll denn einem Kind die Existenz von zweierlei Weihnachten und Ostern sowie die unterschiedliche Dauer des Großen Fastens erklärt werden? Wahrscheinlich bedarf dieses Problem gemeinsamer Erörterung und Formulierung einiger verantwortungsvoller Empfehlungen, die von autoritativen Vertretern der beiden Kirchen ausgearbeitet und bewilligt werden müssten, und die wir unseren Gemeinden als Verhaltensrichtschnüre anbieten könnten.
Vorbereitung auf die Eucharistie
Zurzeit bestehen, wie wir wissen, in der modernen Russischen und der Römisch-Katholischen Kirche auch unterschiedliche Praktiken bezüglich der Vorbereitung auf das Mysterium der Kommunion. Die russische Tradition behält das bei, was wir Fasten mit häufiger Teilnahme an Eucharistie nennen, also spirituell-asketische Enthaltsamkeit und Selbst-Einschränkung während eines bestimmten Zeitraums. Dessen Länge kann sich je nach Häufigkeit der Kommunion des orthodoxen Christen unterscheiden: sie kann lang sein, wenn der Mensch selten an der Kommunion teilnimmt (im 19. und 20. Jahrhundert war es eine Woche), oder ziemlich kurz bei regelmäßiger Kommunion (ein- oder zweimal im Monat oder häufiger – in diesem Falle reichen ein oder zwei Tage). So oder so, dieses asketische Fasten wird praktiziert. Es bedeutet Einschränkungen sowohl beim Essen als auch hinsichtlich Entertainment und Ablenkungen sowie eheliche Enthaltsamkeit, zumindest am Abend vor dem Empfang der Heiligen Sakramente Christi. Soweit mir die Praxis und das kanonische Recht der Katholischen Kirche bekannt sind, erlegen die modernen Satzungen Laien derartige Enthaltsamkeit nicht auf. Das bedeutet, die Familie könnte Probleme in diesem delikaten Bereich der intimen Beziehungen zwischen den Eheleuten bekommen, aber auch wegen der anderen Einschränkungen, die mit dem asketischen Fasten verbunden sind.
Der Unterschied beim Fasten
Den selben delikaten Bereich berührt auch folgender Unterschied unserer Satzungen: heute ist in der katholischen Tradition das einzige mehrtätige Fasten die vorösterliche Fastenzeit, die 40 Tage lang dauert. In der Orthodoxen Tradition ist das Große Fasten länger – sieben Wochen plus die Halbfastenbutterwoche, während der keine Eheschließungen verrichtet werden. Außerdem kennt die Orthodoxe Kirche noch drei mehrtätige Fastenzeiten, während denen orthodoxe Eheleute zur Enthaltung von physischer Nähe berufen werden (wenigstens theoretisch). Dadurch können sich auch ein Problem ergeben, denn beim orthodoxen Partner in einer zwischenkonfessionellen Ehe könnten sich Schuldgefühle im Falle der Nicht-Berücksichtigung dieser Fastenzeiten einstellen.
Außer der eigentlich körperlichen Beziehungen zwischen den Eheleuten gibt es auch andere praktische Schwierigkeiten: ob man z.B., wenn einer von beiden fastet, getrennt kochen soll? Oder soll der nicht-fastenden Ehepartner mit schwer zu tragenden Lasten belastet werden , indem er angeregt wird, dieselben Fastenzeiten einzuhalten wie der orthodoxe Ehepartner? Darf man in einer orthodoxen Fastenzeit auf ein Konzert oder in einen Klub gehen oder zur Erholung in den Urlaub fahren? Solche Fragen würden sich schließlich auch stellen.
Der Unterschied in den Einstellungen zur Empfängnisverhütung
Wir müssen auch die hohe Stellung der Kinder im ehelichen Bund berücksichtigen; zweifellos sind gesegnete Geburten, die Erziehung in Glauben, Frömmigkeit und Reinheit im irdischen Leben sowie die Erhaltung des ewigen Lebens eine der prinzipiell wichtigsten Konstanten des Lebens jeder christlichen Familie. In diesem Sinne berufen sowohl die orthodoxe als auch die katholische Tradition die Mitglieder ihrer Kirchen, sich der in der säkularen Welt verbreiteten Verhütung von Zeugung und Geburt eines Kindes zu enthalten. Unsere Kirchen sind in einem völlig einer Meinung: jede Form des Abbruchs einer Schwangerschaft (Abtreibung) ist unzulässig; sie wird sowohl in der Orthodoxie als auch im Katholizismus als Mord an einem ungeborenen Kind bewertet. Auch abtreibend wirkendeVerhütungsmittel sind sowohl für Orthodoxe als auch für Katholiken nicht akzeptabel. Doch es gibt auch gewisse Unterschiede. In den „Grundlagen der Sozialdoktrin der Russischen Orthodoxen Kirche“ steht geschrieben: „Mittel, die nicht mit dem Abbruch bereits beginnenden Lebens verknüpft sind, dürfen keineswegs einer Abtreibung gleichgestellt werden. Bei ihrer Haltung zu nichtabortiven Mitteln der Empfängnisverhütung lassen sich die christlichen Ehegatten von der Überzeugung leiten, dass die Weitergabe des menschlichen Lebens eines der Hauptziele des durch Gott gestifteten Ehebundes ist (vgl. X.4). Der bewusste Verzicht auf Kinder aus egoistischen Erwägungen entwertet die Ehe und ist eine unbestreitbare Sünde“ (Paragraph ХII.3).
Das bedeutet nicht, dass die Russische Orthodoxe Kirche derartige Praktiken fördern würde. Allerdings, denke ich, müssen wir ehrlich konstatieren, dass es in den Familien der absoluten Mehrheit unserer Gemeindemitglieder nicht so viele Kinder gibt wie in den Familien russischer Bauern des 19. und Anfangs des 20. Jahrhunderts oder bei frommen italienischen Handwerkern Ende des 19. Jahrhunderts. In der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts betrug die übliche Anzahl Kinder in einer normalen Familie ein halbes bis ein ganzes Dutzend. Es sei auch daran erinnert, dass es in der Familie des letzten russischen Zaren, der heilig gesprochen wurde, fünf Kinder gab. Gibt es heute in unserer Herde noch viele solcher Familien? Nein. Heute halten wir eine Familie für kinderreich, in der es vier oder fünf Kinder gibt, und auch das gilt heute als unüblich. Was bedeutet das faktisch? Dass in der überwiegenden Mehrheit orthodoxer (und vermutlich auch katholischen) Familien diese oder jene Methode der “Familienplanung“ praktiziert werden. Solche mechanischen Methoden der Schwangerschaftsvermeidung, die in den „Grundlagen der Sozialdoktrin“ erwähnt werden, sind heute im Bewusstsein der überwiegenden Mehrheit orthodoxer Gläubiger nicht unakzeptabel. Wie die Lage in der Römisch-Katholischen Kirche ist, können unsere katholischen Brüder besser beurteilen; aber vermutlich ist auch dort, angesichts der Säkularisierung und der Werte der modernen Zivilisation, die Lage nicht ähnlich. Doch könnten unterschiedliche Einschätzungen der beiden Kirchen in vielen Fällen zu komplizierten und schmerzhaften Situationen in diesem delikaten Bereich führen, den wir nicht unbesprochen lassen dürfen, wenn es um das interkonfessionelle Familienleben geht.
Kindstaufe und Integration ins kirchliche Leben
Im Lichte der besten Wünsche für unsere Eheleuten, die verschiedenen Konfessionen angehören, wollen wir darauf hoffen, dass sie auf diese oder jene Weise die Fasten- und Enthaltungszeiten miteinander abstimmen und in den anderen Perioden des kirchlichen Jahres alles dafür tun, um Kinder auf die Welt zu bringen. Mit der Geburt eines Kindes erhebt sich dann aber die grundlegende Frage: Welcher Konfession soll das Kind angehören?
Wir unterscheiden hier verschiedene konkrete Situationen. Am einfachsten ist die eingangs geschilderte Situation, in der nur ein Elternteil religiös ist. Dann lautet die Frage nicht „Orthodoxie oder Katholizismus“, sondern „Religion oder Atheismus“, und das ist ein anderes Thema.
Wenn es aber in der Familie zwei gleich religiöse Menschen verschiedener Konfessionen gibt, was dann? Sollen die Eltern die Kinder abwechselnd taufen lassen – die „ungeraden“ Kinder in den Traditionen der einen Kirche, und die „geraden“ in den Traditionen der anderen? Oder sollte die Konfession sich vielleicht nach der Geschlechtszugehörigkeit richten – bei den Mädchen nach der Mutter, bei den Jungen nach dem Vater? Oder nach dem vorherrschenden Bekenntnis am Wohnort – katholisch z.B. in Chile, orthodox dagegen in der der Ukraine?
Die schlimmste aller Varianten scheint folgende zu sein, die es leider auch gibt: die Vorstellung, dass das Kind groß werden und dann selbst entscheiden, bis dahin aber in religiöser Indifferenz aufwachsen soll, in einem unklaren zwischenkonfessionellen Raum, halb katholisch und halb orthodox. Mal geht es in die orthodoxe Kirche, mal in die katholische, und es bleibt ungetauft, weil die Eltern es nicht geschafft haben, sich zu einigen und die Entscheidung vom Kinde selbst erwarten.
Können wir wenigstens erhoffen, eine gemeinsame Vorgehensweise zu erarbeiten? Zur Zeit ist mir nicht ganz klar, welche Abstimmungen hier erreicht werden können. Eher kann darauf hingewiesen werden, was bei derartigen Entscheidungen keinesfalls stattfinden darf: Zwang, Verweise auf das Zivilrecht dieses oder jenes Landes und das Eindringen nicht-religiöser Faktoren (so wie wirtschaftlicher oder sozialer Vorrang dieses oder jenes Ehepartners). Ich denke, dass unsere beiden Kirchen entschlossen darauf bestehen sollen, dass nicht-religiöse Faktoren keinesfalls religiös sanktioniert werden dürfen, auch wenn es in der Praxis manchmal stattfindet.
Ebenso wissen wir, dass die Erstkommunion von Kindern in der Römisch-Katholischen Kirche mehrere Jahrhunderte lang im Unterscheidungsalter, also nach der Konfirmation, stattfand, die zeitlich von der Spendung des Sakraments der Taufe getrennt war. In der orthodoxen Tradition ist die Myronsalbung mit der Spendung des Sakraments der Taufe vereint. Auch wenn wir heute gewisse Annäherungen der Traditionen verzeichnen – unter anderem, dass römisch-katholische Laien die Möglichkeit haben, die Kommunion in beiderlei Gestalt zu empfangen und die Heiligen Sakramente Christi Kindern zu spenden, sind die Traditionen auch heute noch sehr unterschiedlich. Auch das Alter, seit dem in der Orthodoxie das Kind beginnt, vor der Kommunion am Mysterium der Beichte teilzunehmen, ist in der Regel geringer als das „ Unterscheidungsalter “, das der lateinische Ritus verlangt.
Benennen wir die Probleme, von denen wir in Bezug auf die Ehepartner selbst sprachen, und die sich in Bezug auf ihre Kinder noch verschärfen würden: mit wem sollen die Kinder beten, und wie sollen Bruder und Schwester beten, wenn der Bruder orthodox, die Schwester aber katholisch erzogen wird? Werden sie in einer gemeinsamen Konfession erzogen: was ist dann mit dem Elternteil, der zur anderen Konfession gehört? Das Problem des Begehens der wichtigsten christlichen Feste zu unterschiedlichen Zeitpunkten wird sich in diesem Falle noch verschärfen, denn für Kinder ist die praktische rituelle Seite, z.B. das Warten auf die Geschenke zum Fest, nach allen Erkenntnissen der Kinderpsychologie am wichtigsten.
Nichtsdestotrotz hoffe ich, dass alle angesprochenen Probleme lösbar sein und heute in der Diskussion erörtert werden, und dass wir dabei erkennen, auf welchen Wegen sie gelöst werden können, ohne in religiöse Gleichgültigkeit bzw. obskures zwischenkonfessionelles Christentum zu verfallen.
Das Problem der Ehescheidung
Nicht zu umgehen ist das unerfreuliche Problem, dem viele moderne Familien begegnen – der Zerfall des ehelichen Bundes. Bekanntlich unterscheiden sich die Traditionen unserer Kirchen. In der Vorstellung der Russischen Orthodoxen Kirche, festgelegt in den „Grundlagen der Sozialdoktrin“, gibt es folgende Gründe für eine Ehescheidung: „…neben der Unzucht sowie dem Eingehen einer neuen Ehegemeinschaft durch eine der beiden Seiten als weitere Eheaufhebungsgründe anerkannt: den Abfall eines der Ehegatten von der Orthodoxie, widernatürliche Laster, die - vor der Eheschließung oder infolge bewusster Selbstverstümmelung aufgetretene - Unfähigkeit zur ehelichen Gemeinschaft, Lepra oder Syphiliserkrankung, langanhaltende Abwesenheit ohne Nachricht, Verurteilung zu einer Strafe, die den Entzug aller Bürgerrechte vorsieht, Angriff auf das Leben oder die Gesundheit des Ehepartners oder der Kinder, Unzucht mit Verwandten, Kuppelei, Ausbeutung einer Zwangslage des Ehegatten, unheilbare, schwere seelische Krankheit sowie das böswillige Verlassen des einen Ehepartners durch den anderen. Gegenwärtig wird diese Aufzählung von Eheaufhebungsgründen erweitert durch Gründe wie Erkrankung an Aids, ärztlich bescheinigte chronische Trunk- oder Drogensucht wie auch die Durchführung einer Abtreibung durch die Frau ohne Einwilligung des Mannes“ (GSD, Punkt Х.3). Die Römisch-Katholische Kirche erkennt aber keinerlei Scheidung an. In Punkt 1649 des Katechismus der Römisch-Katholischen Kirche lesen wir: „Es gibt jedoch Situationen, in denen das eheliche Zusammenleben aus sehr verschiedenen Gründen praktisch unmöglich wird. In diesen Fällen gestattet die Kirche, dass sich die Gatten dem Leib nach trennen und nicht länger zusammenwohnen. Die Ehe der getrennten Gatten bleibt aber vor Gott weiterhin aufrecht; sie sind nicht frei, eine neue Ehe zu schließen. In dieser schwierigen Situation wäre, falls dies möglich ist, die Versöhnung die beste Lösung. Die christliche Gemeinde soll diesen Menschen behilflich sein, in ihrem Leben diese Situation christlich zu bewältigen, in Treue zu ihrem Eheband, das unauflöslich bleibt.“ Die Orthodoxe Kirche lässt, wie oben bereits erwähnt, eine zweite und sogar dritte Ehe nicht nur im Falle des Witwenstandes, sondern auch im Falle der Ehescheidung zu, was in den „Grundlagen der Sozialdoktrin“ festgelegt ist: „Die Kirche unterstützt in keiner Weise zweite Ehen. Gleichwohl darf der schuldlose Ehegatte gemäß kanonischem Recht nach der legalen kirchlichen Ehescheidung eine zweite Ehe eingehen. Personen, deren erste Ehe aufgrund eigenen Verschuldens gescheitert ist und aufgelöst wurde, dürfen nur dann in eine zweite Ehe eintreten, wenn sie reuig sind und nach kanonischen Regeln auferlegte Kirchenbuße. In den außerordentlichen Fällen, in denen eine dritte Ehe zugelassen werden kann, wird die Frist der Epitimie nach den Regeln des hl. Basilius des Großen verlängert (Punkt Х.3). Heute legt sich in der Praxis oft die Frage, welche Seite die Hauptschuld für die Zerrüttung der Ehe trägt, auf das Gewissen der geschiedenen Eheleute.
Vor allem ergeben sich gewisse psychologische Unterschiede und unterschiedliche Perspektiven im weiteren Leben der Eheleute nach einer Trennung, falls das Zusammenleben moralisch unmöglich ist, wobei die körperliche Enthaltung (für immer oder zumindest einen längeren Zeitraum) und die Unmöglichkeit, eine andere kirchliche Ehe zu schließen, eine große Rolle spielt. In einer solch dramatischen Situation haben Gatte oder Gattin bei der orthodoxen Einstellung zur Scheidung immerhin noch eine Chance, ihr Familienleben so einzurichten, dass es von der Kirche als legitim anerkannt wird –durch die stillschweigende Zulassung zu den Mysterien oder auch durch offizielle Anerkennung. Derartige Einrichtungen sind also von der Kirche sanktioniert. Wir lassen die eigentliche Krönung zu, wenn es wenigstens für einen der Eheleute die erste kirchliche Ehe ist; und es existiert eine spezielle Ordnung der Segnung für Eheleute, die beide bereits in einer gekrönten Ehe verheiratet waren.
Wie soll aber bei einem zwischenkonfessionellen Ehebund vorgegangen werden? Es ergibt sich, dass die Parteien sich nicht in der gleichen Lage befinden. Mir scheint es, dass die orthodoxe Partei sich in einer etwas vorteilhafteren Situation befindet. Während ich für die orthodoxe Vorgehensweise nicht nur der korporativen Zugehörigkeit, sondern auch der Überzeugung nach einstehe, halte ich sie auch vom pastoral-pädagogischen Standpunkt aus vernünftiger und bibelwissenschaftlich nicht weniger begründet als die Vorgehensweise der Römisch-Katholischen Kirche. Was noch wichtiger ist: sie ergibt eine geringere Kluft zwischen der sittlichen Maxime, die – wenn auch erhaben, aber rein theoretisch ist – und dem realen Leben, wenn das Bewusstsein für die Unmöglichkeit einer Scheidung erstens dazu führt, dass Menschen der kirchlichen Eheschließung sehr reserviert gegenüberstehen, da sie diese für endgültig halten, und, zweitens dazu, dass sie zu dem Schluss kommen, dass kirchliche Ethik und kanonisches Recht das Eine sind und das praktische Leben etwas anderes. Mir kommt es so vor, als ob in dieser Hinsicht diese Kluft bei der orthodoxen Vorgehensweise etwa geringer ist als bei der katholischen.
Wie soll die Auflösung einer zwischenkonfessionellen Ehe festgestellt werden? Wahrscheinlich bedarf es auch hier eines übereinstimmenden Merkmals; z.B. in der Römisch-Katholischen Kirche die Trennung. Wie soll aber der Status von Menschen in faktisch zerrütteten Ehen bestimmt werden? Dementsprechend bedarf es der Anerkennung dieser Zerrüttung auch durch die Orthodoxe Kirche.
Es gibt noch eine weitere Situation, die einer übereinstimmenden Entscheidung bedarf. Es kommen Fälle vor, in denen ein(e) Orthodoxe® oder ein(e) Katholik(in) heiraten will, der bzw. die zuvor in kirchlicher Ehe war. Hier kann sich die Situation in zweierlei Richtung entwickeln – erörtern wir sie zunächst ohne Bewertung.
Erstens kann ein Mensch, die die Ehe mit einem orthodoxen Partner anstrebt, sich zur Orthodoxie bekennen. In diesem Falle sind wir äußerlich mit keinen Normen des kanonischen Rechts der Römisch-Katholischen Kirche konfrontiert und können die beiden krönen, obwohl eine Bekehrung allein zur Erlangung des Eherechts für das religiöse Leben nicht wünschenswert wäre. Ich bin der Meinung, dass solche Konversionen sorgfältig untersucht werden sollten und die Aufnahme in die Orthodoxie nicht vorschnell und erst auf Antrag erfolgen darf. Doch in diesem Falle gibt es wenigstens kein eindeutiges kanonisches Hindernis.
Wie soll es aber vonstatten gehen, wenn ein Mensch sich als Katholik ansieht, aber mit einem orthodoxen Partner in der Orthodoxen Kirche gekrönt werden will? Wie sollen wir Orthodoxe da vorgehen? Nehmen wir einmal an, dass diese Person sich als unschuldige Partei darstellt, dass er bzw. sie betrogen worden und die Ehe aus dem Hauptscheidungsgrund beendet worden sei, die der Heiland selbst anführt: Unzucht. Können wir in einem solchen Fall die Krönung gewähren, d.h. anerkennen, dass die vorherige Ehe aufgrund unseres kanonischen Rechts aufgelöst werden musste? Anscheinend sind für uns auch hier gewisse zwischenkirchliche Übereinkünfte notwendig, um derartigen Verbindungen jegliche Zweideutigkeit zu nehmen und ihren Status vom Standpunkt unserer beider Kirchen zu bestimmen.
Kommunion und Sterbesakrament
Ein im Zusammenhang mit der interkonfessionellen Ehe unumgängliches Thema ist auch das Ende des irdischen Lebens, der Vorbereitung dieses Endes, die Aussegnung und die Beerdigung. Vielleicht sollten wir dieses zweifellos aktuelle Problem nun angehen. Die Frage hängt mit dem Sakrament der Eucharistie und der Möglichkeit der Beichte in einer anderen Kirche zusammen. Während für die Katholiken das Problem heute gelöst zu sein scheint (weil die Wirksamkeit der Sakramente der Orthodoxen Ostkirche, einschließlich der Eucharistie, und die Möglichkeit ihres Empfangs in Not und bei Einverständnis eines orthodoxen Priesters in einem orthodoxen Gotteshaus bereits kanonische Norm geworden ist), ist es in der Russischen Orthodoxen Kirche bis heute ungelöst. Dabei gibt es eine Menge sich widersprechender Vorgehensweisen bei den Heiligen Vätern der letzten Zeit, Kirchenlehrern, Hierarchen und Theologen.
So können im Zusammenhang mit dem Sterbesakrament komplizierte sittliche Lagen entstehen. Ohne auf die ganze theologische Problematik und die kanonische Aspekte der gegenseitigen Anerkennung des Sakraments der Eucharistie näher einzugehen, möchte ich feststellen, dass die fehlende Klarheit in der offiziellen Vorgehensweise der Russischen Orthodoxen Kirche diese Probleme noch vertieft. Wahrscheinlich müssen wir Orthodoxen selbst den Mut aufbringen, diese Frage endgültig zu klären und die Problematik vor unseren römisch-katholischen Brüdern nicht zu verbergen (was ich hier doch tue), damit bei euch nicht die Illusion entsteht, dass dieses Problem im praktischen Leben der Orthodoxen Kirche gelöst wäre. Es ist nicht gelöst, und daraus ergeben sich ganz unterschiedliche Situationen, in die Katholiken auf der Suche nach dem Sterbesakrament unter Umständen geraten können.
Das „Post-Mortem“-Gedenken von Andersgläubigen
Weiterhin besteht die Fragen nach der Möglichkeit, Gottesdienste beim Totengedenken für Angehörige zu verrichten, die sich zur einer anderen Kirche bekannten. Seine Heiligkeit Patriarch Kyrill gab kürzlich eine Ordnung des Gedenkens für nicht-orthodoxe Entschlafene in Auftrag, und vermutlich wird das Problem mit der Entstehung und kirchlich-kanonischen Festlegung einer derartigen Ordnung weitgehend behoben.
Zum Anschluss meines Vortrags, der eher Fragen aufgeworfen als beantwortet hat, möchte ich die Hoffnung äußern, dass eine offene Herangehensweise, die Besprechung realer praktischer Probleme und ein gemeinsamer, aufrichtig geführter Dialog unseren beiden Kirchen helfen wird, ihre Differenzen, die heute oft schmerzhaft für die Herzen und das Leben unserer Gemeinden sind, wenn schon nicht sofort aufzulösen, dann zumindest in eschatologischer Perspektive zu erörtern. Wir sind keineswegs berechtigt, uns von den Problemen abzuwenden – sei es dadurch, dass wir sie für unwesentlich erklären, sei es dadurch, dass wir die Erarbeitung gemeinsamer Positionen von vornherein für unmöglich halten. Indem wir diese Probleme realistisch angehen, werden wir hoffentlich zu Erfüllern des evangelischen Gebots zur Einheit unter den Christen, die wir eben als Christen nicht vernachlässigen dürfen.
Kozlov, Maxim, Erzrpiester