Wege der Russischen Kirche

Bote 1998-4
Wege der Russischen Kirche Teil 2. Anfang s. “Bote” Nr. 2/1998
Gestern – Heute – Morgen
Im Lichte der Ekklesiologie des Märtyrer-Hierarchen Kirill von Kazan

In seiner Antwort an Metropolit Kirill vom 18.09.1929 klagt Metropolit Sergij diesen an, er beschäftige sich mit der “undankbaren Arbeit, das Haus Gottes zu untergraben”, argumentiert weiter, der Stellvertreter habe keineswegs geringere Rechte, als der Patriarchatsverweser selbst und schließt diesen Gedankengang mit den Worten: “Auf der Grundlage dieser von Ihnen selbst erfundenen Einschränkung, kommen Sie denn auch leicht dazu, mich der Überschreitung der Machtbefugnisse zu bezichtigen” [“Akty...”, S. 644-650]. Inzwischen ist historisch geklärt, welche Haltung der wahre Vorsteher der Russischen Kirche, Metropolit Peter, in dieser Frage einnahm. Er bat den Metropoliten Sergij dringend, “den zugelassenen Fehler zu berichtigen, der die Kirche in eine erniedrigte Lage versetzt, die in ihr Zwietracht und Trennungen hervorrief und den Ruf ihrer Vorsteher schädigt. Gleichermaßen bitte ich Sie, auch alle übrigen Maßnahmen zu widerrufen, die Ihre Machtbefugnisse überschreiten. Eine solche Entschlossenheit, so hoffe ich, wird in der Kirche eine gute Atmosphäre herstellen und die gequälten Seelen ihrer Kinder beruhigen [“Akty...”, S. 681-682].
In seiner Antwort an Metropolit Kirill versucht Metropolit Sergij diesem eine Alternative im Geiste des einander ausschließenden “entweder...oder” aufzuzwingen, was die eucharistische Gemeinschaft betrifft: “Wenn wir beide gleichermaßen rechtmäßige Mitglieder der Heiligen Orthodoxen Kirche sind, dann muß dies notwendig in der eucharistischen Gemeinschaft zwischen uns seinen Ausdruck finden. Ist letzteres nicht der Fall zwischen uns, so sind entweder Sie derjenige, der ein Schisma schafft, oder wir befinden uns außerhalb der Kirche (wenigstens vorübergehend unter einem Bann [Epitimie]), und haben deshalb die Möglichkeit verloren, Ihnen die wahre Eucharistie zu reichen [“Akty...”, S. 648]. Metropolit Sergij verwirft den Begriff des “hierarchischen Gewissens”, wie ihn Metropolit Kirill prägte. Zugleich bittet er: “Den Mut aufzubringen und den Bruch, wenn schon nicht als völlig fehlerhaft, so doch wenigstens als allzu übereilt anzuerkennen, und die Frage bis zu einer Entscheidung durch ein Konzil zurückzustellen, und diejenigen, die Ihnen gefolgt sind, zum selben aufzurufen” [“Akty...”, S. 650].
Aber ein solches Konzil war nicht in Sicht und hat es bis heute nicht gegeben, weil bis zum heutigen Tag die Behauptung verbreitet, ja oft ohne Rücksicht auf die angewendeten Mittel aufgezwungen wird, daß alle, die die ausschließliche Richtigkeit der von Metropolit Sergij ererbten Kirchenadministration der Moskauer Patriarchie nicht anerkennen, bereits “außerhalb der Kirche” stehen. Manche aus der “Opposition” verfielen und verfallen noch in das andere Extrem. Aber beide Märtyrer-Hierarchen, Kirill wie Peter, appellieren an das Gewissen von Metropolit Sergij: “Beruhigen Sie die in Verwirrung gestürzten Seelen”! Metropolit Kirill erinnerte daran, wie der hl. Patriarch Tichon mehrfach Maßnahmen rückgängig gemacht hatte, die in der Kirche “Unruhe und Befürchtungen” hervorgerufen hatten, und schreibt: “Folgen Sie zur Beruhigung der Kirche tatsächlich dem Beispiel des Hochheiligsten (Patriarchen Tichon - N.A.)” [“Akty...”, S. 652].
“Ich bin überzeugt,” schreibt Metropolit Kirill, “wenn Ihre Eminenz im Namen der Fülle der Kirche meinem Rat folgen würden, dann würden alle Ihre, in Ihrem an mich gerichteten Brief erwähnten, Gegner wieder mit Liebe unter Ihre Leitung zurückkehren und die Notwendigkeit würde für Sie entfallen immer neue Verbote zu verhängen und mich als ‘Lehrer der Unordnung’ zu bezeichnen mit allen Folgen einer solchen Lehrerschaft. Wenn Sie es jedoch als für sich zulässig und notwendig erachten werden, mir diesen traurigen Titel endgültig zuzuschreiben, dann werde ich wissen, daß ich ihn erhalten habe, weil ich es als Verpflichtung meines Gewissens ansah, die wirkliche Quelle der sich bei uns entwickelnden kirchlichen Unordnung offen beim Namen zu nennen” [“Akty...”, S. 653].
Im Weiteren weist Metropolit Kirill darauf hin, daß Metropolit Sergij die besondere Empfindlichkeit nach der Krise mit dem Erneuerertum hätte in Rechung stellen müssen. Als er sah, daß diejenigen, die ihn verlassen, beginnen zu behaupten, die Sakramente der “Sergianer” entbehrten der Gnade, hätte er zurückschrecken und “den fatalen Fehler in der Lebensordnung der Russischen Orthodoxen Kirche” korrigieren müssen, auf den er hingewiesen wurde.
“In diesem Punkt bin auch ich mit ihnen einig, was die Beziehungen zu Ihnen betrifft, keineswegs aber in den Lästerungen, die Sie in Ihrem Brief erwähnen. Von Ihnen ist es, daß ich erstmals von solchen Lästerungen höre; und Sie haben die volle Möglichkeit darüber zu urteilen, welche Einstellung ich diesen (Lästerungen – N.A.) gegenüber einzig und allein haben kann, anhand des Entsetzens, mit dem ich ‘den Gedanken über den Verlust der Gnade in den von den Sergianern vorgenommenen Amtshandlungen und Sakramenten von mir wies’. Sie selbst vermerken dies mein Entsetzen, und wenn Sie mich jetzt zu solchen Lästerern zählen, dann sagen Sie einfach die Unwahrheit. Wenn solche Lästerungen tatsächlich von jemandem ausgesprochen werden, dann sind sie die Frucht des persönlichen Temperaments der so Sprechenden, eine Frucht – ich sage es mit Ihren Worten – ‘der äußersten Ignoranz der einen und des Verlustes des geistlichen Gleichgewichts durch die anderen’. Und wie bitter ist es doch, Vladyko, daß Sie in gleichem Maße diesen Verlust des geistlichen Gleichgewichts an sich selbst erweisen”. Hier erwähnt der Märtyrer-Hierarch Kirill den Synodalbeschluß Sergijs vom 6. August 1929 Nr. 1864, “der es verbietet, Verstorbene, die in Trennung von Ihrer Kirchenverwaltung waren, auszusegnen, und zwar ohne Rücksicht auf irgendwelche Bitten. Von der Neu-Salbung Getaufter, die ja mit demselben hl. Myron gesalbt sind, mit dem die Ihnen unterstellten Priester salben, oder von der Neuverheiratung Verheirateter, ganz zu schweigen” [“Akty...”, S. 655, vgl. S. 644]. Und weiter schreibt er: “Vergessen Sie nicht, daß Sie mit Ihrem Synodalbeschluß solche Feindschaft hauptsächlich gegen diejenigen säen, die in der Zeit der verschiedenen Varianten des Erneuerertums mit ihrem orthodoxen Instinkt ohne Kenntnis der geschriebenen Gesetze untrüglich die echte kirchliche Wahrheit erkannten und sogar ihre eigenen Hirten zu ihr zurückführten, die auf dem kirchlichen Wege zu wanken begannen, weil sie nach Schriftgelehrtenart die geschriebenen kirchlichen Regeln anwendeten” (ANMERKUNG 8.).
“All das kommt natürlich daher, – schreibt Metropolit Kirill weiter, – weil Sie mit Ihrem Synod eine negative Einstellung ihrer kirchenadministrativen Tätigkeit gegenüber als die Negation der Kirche selbst auffassen, ihrer Sakramente und all dessen, was in ihr Heilig ist” (Hervorh. hier und im Folgenden von mir. – N.A.).
Diese Frage ist überaus aktuell, weil sich in unseren Tagen von Neuem eine solche einseitige Auffassung zeigt. Aber die Russische Auslandskirche folgte immer dem Weg des Märtyrer-Hierarchen Kirill, ohne in Extreme zu verfallen. Dies ist hinlänglich bezeugt.
Zum besseren Verständnis sollen auch die nachfolgenden Worte des russischen Neumärtyrers angeführt werden:
“Deshalb sind Sie ja auch so erstaunt, daß ich, während ich mich vom Vollzug der Liturgie mit Ihnen enthalte, zugleich weder Sie noch mich als außerhalb der Kirche stehend ansehe. ‘Für das kirchliche Denken ist eine solche Theorie völlig unannehmbar, – behaupten Sie, – dies ist der Versuch, Eis auf einem heißen Herd zu bewahren’. Wenn hier tatsächlich meinerseits ein Versuch vorliegt, so doch nicht zur Bewahrung von Eis auf einem heißen Herd, sondern mit dem Ziel, das Eis dialektisch-stubengelehrter Verwendung der Kirchenregeln aufzutauen und deren geistliche Heiligkeit zu bewahren. Ich enthalte mich, mit Ihnen die Liturgie zu feiern, nicht weil das Geheimnis von Leib und Blut Christi sich etwa nicht vollziehen würde, wenn wir gemeinsam zelebrieren, sondern deshalb, weil die Kommunion am Kelch des Herrn uns beiden zum Gericht und zur Verurteilung gereichen wird, weil unsere innere Einstellung, bewegt durch das unterschiedliche Verständnis unserer kirchlichen (wohlgemerkt, der kirchlichen – nicht der persönlichen! – N.A.) Beziehungen, uns der Möglichkeit berauben wird, in völliger Ruhe des Geistes, die ‘Milde des Friedens, das Opfer des Lobes’ darzubringen. Deshalb ist meine Enthaltung in vollem Umfang nur auf Sie und die Ihnen gleichgesinnten Bischöfe gerichtet, nicht aber auf den gewöhnlichen Klerus und die Laien. Unter dem gewöhnlichen Klerus finden sich nur sehr wenige bewußte Ideologen Ihrer kirchlichen Tätigkeit. Die Mehrheit fügt sich quasi mechanisch in das Gehorsam Ihnen gegenüber, und sie würden keine Schwierigkeiten haben, wenn nötig, bei mir zu beichten, mir die Beichte abzunehmen und mit mir zu kommunizieren, ungeachtet Ihrer Beziehung zu mir und meiner zu Ihnen. Wenn ich bei einem solchen Priester die Sterbesakramente empfange, so untergrabe ich keineswegs meine – wie Sie es nennen – Position. Natürlich, wenn ich auf einen der Ideologen Ihrer Tätigkeit treffen sollte, der sich nach dem Synodalbeschluß Nr. 1864 richtet, dann wird unser Frieden zu uns zurückkehren (vgl. Lukas 10, 6 – N.A.), und in diesem Frieden werde ich zwar ohne Wegzehrung sterben, aber mit dem Bekenntnis der kirchlichen Wahrheit, auf die sich meine Sorge richtete (nicht, wie Sie unterstellen, die Meinung der Menschen) und mich nötigte, meine Beurteilung vom Monat Mai sowie die jetzige Antwort an Ihre Eminenz zu schreiben”.
Anläßlich des angebotenen Wartens auf ein Konzil verweist der hl. Metropolit Kirill nicht ohne Humor darauf, daß ja Metropolit Sergij mit seiner Synode – anderweitig und mit anderer Absicht – selbst argumentiert hatte: “Hierzu ein neues Landeskonzil abzuwarten, bedeutet fast den völligen Verzicht auf die Lösung der Frage”. Außerdem erinnerte der hl. Kirill den Metropoliten Sergij an dessen eigene Worte im Brief an den Metropoliten Agafangel: “Zweifellos wird dort (in der testamentarischen Verfügung über den Patriarchatsverweser – N.A.) als Rechtsnachfolger des Patriarchen nur der Metropolit Kirill genannt”, die anderen beiden sind als Ersatz im Falle seiner Verhinderung gedacht. Des weiteren erinnert er daran, daß zu dem Zeitpunkt, als der Patriarchatsverweser Peter beabsichtigte, aus dem Gefängnis heraus sein Amt an den Metropoliten Agafangel zu übertragen, er dies sofort einschränkte mit dem Vorschlag, erst nach der Rückkehr des Metropoliten Kirill aus der Verbannung über die Frage zu befinden, inwieweit eine solche Rechtsübertragung endgültig sein könne. “Warum wohl der Metropolit Peter es für notwendig erachtete, eine so wichtige Frage unter Beteiligung des Metropoliten Kirill zu klären, das wird er Ihnen natürlich besser erklären als ich, wenn Sie nicht ausschlagen, mir meine inständige Bitte zu erfüllen, und das gesamte Material, das unseren gegenwärtigen Briefwechsel umfaßt, zur Beurteilung an den Patriarchatsverweser, Seine Eminenz Peter, den Metropoliten von Kruticy, als den wirklichen ersten Bischof des Landes überreichen” [“Akty...”, S. 657].
Auch auf diesen Brief antwortete Metropolit Sergij mit einem langen Brief und schloß diesen, indem er dem eigentlichen Gedanken des Märtyrer-Hierarchen auswich, wenn er ihn nicht in das gerade Gegenteil verkehrte: “Sie wollen unsere Beziehungen gewissermaßen als unsere Privatangelegenheit betrachten. Indes, diese Regeln (d.h. die kirchlichen Kanones – N.A.) erinnern uns an das Grundprinzip des kirchlichen Lebens, wo alles gemeinsam ist, wo der Schmerz und die Freude eines Gliedes, und sei es das allerletzte, zum Schmerz und zur Freude aller wird. Umso weniger kann der eucharistische Bruch des ältesten Metropoliten und des ersten Kandidaten für das Amt des Patriarchatsverwesers mit dem amtsführenden Stellvertreter eine Privatangelegenheit sein. Sie können, so viel Sie wollen, darüber schreiben, daß die Laien nicht verpflichtet sind, die Kommunionsgemeinschaft mit uns abzubrechen. Aber wenn Sie sie abbrechen, dann kann sich jeder Laie fragen, ob er sie nicht auch abbrechen muß. Das Resultat ist ein großes Anstoßnehmen und die Trennung, aber nach den Kanones gibt es hierfür keinen ausreichenden Grund” [“Akty...”, S. 679].
Diese Antwort wurde mit dem Vorschlag besiegelt, “eine unbestimmte Zeit in Erwartung eines Konzils einige Unzulänglichkeiten in der Organisation der Kirchenadministration zu dulden, die in ihrem Charakter das christliche kirchliche Leben nicht tief berühren und nicht in der Lage sind, dieses in etwas Fremdes zu verwandeln”. Man kann Metropolit Sergij die klare Sicht der Folgen dieser Situation unmöglich absprechen. Wenn er sagt, es lohne sich nicht “wegen dieser Unzulänglichkeiten ein Schisma hervorzurufen und jeder Seite separat auf das Konzil zu warten”, so fährt er fort: “Die Unzulänglichkeiten der Organisation kann das Konzil immer leicht korrigieren, wenn die gnadenvolle Nachfolge nicht verloren ist, aber ein Schisma zu heilen ist manchmal unmöglich ohne eine außerordentliche Einwirkung der Gnade Gottes... sowohl derjenige, der weggegangen ist, will nicht zurückkehren, wenn er nicht das beste Kleid und den Ring an seinen Finger erhält, als auch der ältere Bruder ist eifersüchtig auf ihn, und will ja nicht dem gleichgesetzt werden, der zurückgekehrt ist”.
Das so geäußerte Verständnis für die Zukunftsperspektiven wendet Metropolit Sergij allerdings nur auf fremdes, nicht aber auf das eigene Handeln an, und wendet sich prompt im Zuge seiner Logik der Ausgrenzung gegen Metropolit Kirill, dem er androht, ihn in den Ruhestand zu versetzen und dem Gericht der Bischöfe zu überantworten, wenn er nicht innerhalb der Frist von sechs Wochen “kanonischen Gehorsam erweist und auf die Gemeinschaft mit den Schismatikern verzichtet” [“Akty...”, S. 680, 02.01.1930].
Die Geschichte entwickelte sich so, daß erst im Jahre 1996 die Antwort des Märtyrer-Hierarchen Kirill publiziert wurde:
“Eminenz!
Ihren zweiten Brief vom 2. Januar 1930 Nr. 7 habe ich am 14. Januar erhalten. Ihre entschiedene Weigerung unseren Briefwechsel dem Patriarchatsverweser Metropolit Peter zur Beurteilung zu geben und Ihr vorgreifender Beschluß über meine mögliche Versetzung in den Ruhestand zeugen davon, daß die Orthodoxe Kirche keinerlei Hoffnung haben kann auf Ihre Rückkehr vom Wege der Machtusurpierung, auf dem Sie sich jetzt fast drei Jahre lang fortbewegen; was die von Ihnen erfundenen Anschuldigungen gegen mich, wie den ‘Eintritt in die Gemeinschaft mit der Gesellschaft der Schismatiker’ u.s.w. betrifft, so macht die gesamte Argumentationsart Ihres Briefes weitere Beziehungen unmöglich für einen Menschen, der allein im Namen der eigenen Person spricht und in keinerlei Gesellschaften Mitglied ist und sich stets entfernt von der Diskussion kirchlicher Fragen auf der Ebene politischer Ansichten und Unterstellungen (ANMERKUNG 9.).
Aus unserem vorangegangenen Briefwechsel ist Ihnen bekannt, daß ich angesichts der von Ihnen geschaffenen Situation in der Kirche keine Ihrer administrativen Verfügungen für mich als zur Ausführung bindend anerkennen kann, und deshalb bleibe ich im Werk des geistlichen bischöflichen Dienstes an der Heiligen Kirche, der seinem inneren Inhalt nach nicht durch das Schreiben von Resolutionen und Erlassen bestimmt wird, sondern vom christlichen pastoralen Tun (1. Petr. 5, 2-3), (ANMERKUNG 10.) wie bisher auch nach dem 2. Januar und nach dem 15. Februar – wenn wir am Leben bleiben und der Herr es will – der Metropolit von Kazan und Svijazsk für alle orthodoxen Kinder der Kirche, die Ihre Ansichten über Ihre kirchlichen Vollmachten und die Wege der Verwirklichung durch die Kirche ihrer Berufung in dieser Welt nicht teilen können, weil diese Ihre Anschauungen die Wahrheit der Kirche verletzen und ihr orthodoxes Antlitz verzerren.
Im Namen dieser Wahrheit und der Würde der Orthodoxen Kirche entschloß ich mich, in Erfüllung meiner bischöflich-pastoralen Pflicht, meine Stimme zu erheben, aber Sie haben dieses Auftreten meinerseits nur zu einem Vorwand gemacht, um mit mir abzurechnen... In diesem Leben werden wir – Sie und ich – wohl kaum das Gericht des Konzils sehen. Möge Gott zwischen uns richten! Angesichts der jetzigen Unmöglichkeit des Kontaktes mit dem Zentrum der kirchlichen Macht ist die Ordnung des kirchlichen Lebens bestimmt vom bekannten November-Ukaz, der zur Zeit des Patriarchen herausgegeben wurde.
Ich stelle es ganz und gar in Ihre Verantwortung, den Metropoliten Peter jetzt darüber zu informieren, was geschehen ist.
Der sündige Kirill, Metropolit von Kazan und Svijazsk
Selo Kargino, Jenissej-Rajon, den 30. Januar 1930
(“Vozvrascenije”, s. Bibliogr. Nr. 4, S. 25)
Seitens der Moskauer Patriarchie folgte der Ukaz: “Angesichts (...) des endgültigen kanonischen Bruchs seitens des Metropoliten Kirill mit dem Höchstgeweihten Stellvertreter und der Weigerung, sich den Verfügungen der Moskauer Patriarchie unterzuordnen, soll er Zelebrationsverbot erhalten. Davon sind in Kenntnis zu setzen sowohl der Metropolit Kirill, als auch der die Diözese von Kazan verwaltende Erzbischof Afanasij sowie die übrigen Bischöfe” (ebenda).
Dieser Moment stellt einen Umbruch in der Russischen Kirche dar, der nicht weniger wichtig, vielleicht sogar bedeutender ist als die “Loyalitätserklärung”, weil er die ekklesiologischen Existenzgrundlagen betrifft. Während Metropolit Sergij und ihm folgend die heutige Moskauer Patriarchie nur sich selbst als Zentrum der kirchlichen Macht ansieht, sehen wir bei Metropolit Kirill ebenso wie bei der Russischen Orthodoxen Kirche im Ausland eine völlig andere Betrachtungsweise, ein anderes Verständnis vom kirchlichen Leben im Ganzen. Auf welche Weise man in der heutigen Situation diese unterschiedlichen Standpunkte annähern könnte, um die Konziliarität der Russischen Kirche als einem Ganzen zu verwirklichen, das ist eine sehr tiefgründige Frage und sie kann nur im konziliaren Geist gelöst werden. Die “Erklärung” vom 03./16.12.1997 verleiht der Überzeugung Ausdruck, daß es – auf der Grundlage einer Entfaltung des kirchlichen Lebens und der pastoralen Arbeit – die Möglichkeit gibt, sich auf die kirchliche Wahrheit zuzubewegen, und zwar nicht etwa indem man den Standpunkt des Märtyrer-Hierarchen Kirill verwirft, sondern indem man ihn bestätigt. Allerdings bedarf die Erwähnung seines Namens in der “Erklärung” der praktischen Anwendung.
Im Januar 1934 erwähnt der hl. Kirill abermals den Erlaß Nr. 362 und schreibt über den Metropoliten Sergij folgendes:
“Seine Sünde besteht in der Überschreitung der Machtbefugnisse, und der orthodoxe Episkopat durfte ihm eine solche Macht nicht zugestehen, sondern sobald er sich vergewissert hatte, daß Metropolit Sergij ohne Leitung seitens des Metropoliten Peter regiert, mußte sich der Episkopat gemäß des Patriarchenerlasses vom 07./20.11.1920 verwalten und darauf vorbereiten, dem Metropoliten Peter oder dem Konzil Rechenschaft über die eigene Tätigkeit abzulegen. Wenn der Patriarchatsverweser stirbt bevor ein Konzil einberufen werden kann, dann ist es nötig, von Neuem sich der testamentarischen Verfügung des Patriarchen zuzuwenden und als Patriarchatsverweser einen der am Leben verbliebenen im Testament des Patriarchen genannten Hierarchen anzuerkennen. Wenn von diesen keiner mehr am Leben ist, dann ist die Wirkung des Testamentes erloschen und die Kirche wechselt von selbst auf die Verwaltung gemäß dem Patriarchenerlaß vom 07./20.11.1920 über und in gemeinsamer Anstrengung des Episkopats wird die Einberufung eines Konzils verwirklicht, dessen Ziel die Wahl eines Patriarchen ist. Aus diesem Grund, sehe ich es nur nach dem Tod des Metropoliten Peter oder nach seiner gesetzmäßigen Entfernung (s. oben im gleichen Brief: “durch ein kirchliches Gericht” – N.A.) nicht nur als Möglichkeit für mich an, sondern auch als Verpflichtung, mich aktiv in die allgemeine kirchliche Verwaltung der Russischen Kirche einzumischen.
Bis dahin jedoch können die Bischöfe, die als ihren Ersthierarchen den Metropoliten Peter anerkennen (zu diesen zählten auch die Bischöfe der Russischen Auslandskirche – N.A.), seinen Namen ordnungsgemäß im Gottesdienst kommemorieren und die Rechtsnachfolge der Administration Sergijs nicht anerkennen, parallel zu den Anerkennenden bis zum Gericht durch das Konzil existieren; die aus ihren Diözesen Vertriebenen, können hierbei diejenigen Einheiten geistlich leiten, von denen sie als ihre Oberhirten anerkannt werden, und die nicht Vertriebenen können das geistliche Leben ihrer gesamten Diözese leiten, wobei die wechselseitigen Beziehungen und die kirchliche Einheit auf jede erdenkliche Weise hochgehalten werden sollten” (in: L. Regelson, S. 494).
Im Februar desselben Jahres bestätigt der hl. Kirill seine Einstellung zum Ukaz Nr. 362 und zur Frage der Gnadenhaftigkeit der Sakramente bei den “Sergianern”:
“Deshalb verliert mit dem Tod aller drei durch das Testament des hl. Patriarchen Tichon genannten Kandidaten dieses Testament seine Wirkung und die Kirchenverwaltung muß auf der Grundlage des Ukaz vom 7. (20.) November 1920 aufgebaut werden. Vom selben Ukaz muß man sich auch dann leiten lassen, wenn es vorübergehend unmöglich ist, Beziehungen mit der Person aufrechtzuerhalten, die kraft des Testamentes die Würde des kirchlichen Zentrums innehat, was zum gegebenen kirchenhistorischen Zeitpunkt der Fall zu sein hat” (in: L. Regelson, S. 495).
Was die Frage der Gnade betrifft, so macht der hl. Kirill eine wichtige Unterscheidung:
“Mir scheint, daß sowohl Sie selbst, als auch Ihr Briefpartner die Handlungen des Metropoliten Sergij und seiner Gleichgesinnten, die diese in der entsprechenden Ordnung vollführen, kraft der gnadenerfüllten Rechte, die sie durch das Sakrament der Priesterweihe erhalten haben, nicht unterscheiden von solchen Handlungen, die sie unternehmen in Überschreitung ihrer sakramentalen Rechte gemäß menschlichen Ränken zum Schutze oder zur Aufrechterhaltung ihrer selbsterfundenen Rechte innerhalb der Kirche. Solcherart sind die Handlungen des Bischofs Zacharias [Lobov, 1929-1935 Erzbischof von Voronez (?) – N.A.] und des Priesters Potapov, die Sie erwähnen. Das sind nur der Form nach sakramentale Handlungen, der Sache nach aber ist es eine Usurpation einer sakramentalen Handlung und daher frevelhaft, ohne Gnade, unkirchlich, aber die Sakramente, die von den Sergianern vollzogen werden, die korrekt geweiht sind und nicht unter Zelebrationsverbot stehen, sind zweifellos rettende Sakramente für diejenigen, die sie mit Glauben und Einfachheit, ohne Beurteilung und Zweifel an ihrer Wirkung empfangen und die keinerlei Verdacht hegen, es könnte in der sergianischen Kirchenordnung etwas Unrechtes geben. Zur gleichen Zeit aber bringen sie Gericht und Verurteilung über die sie Vollziehenden und jene von den Herantretenden, die sehr wohl die im Sergianismus enthaltene Unwahrheit verstehen und dadurch, daß sie sich dieser nicht widersetzen, eine sträfliche Gleichgültigkeit gegenüber der Schmähung der Kirche an den Tag legen. Das ist der Grund, weshalb ein orthodoxer Bischof oder Priester sich unbedingt vom gemeinsamen Gebet mit den Sergianern enthalten muß. Dasselbe gilt auch für die Laien, die ein kritisches Verhältnis zu allen Details des kirchlichen Lebens an den Tag legen” (in: L. Regelson, S. 183-184, vgl. S. 495).
Schon im Jahre 1933 forderte Metropolit Sergij, allerdings erfolglos, vom serbischen Patriarchen Varnava die Auflösung der Russischen Auslandskirche, deren Oberhaupt Metropolit Antonij (Chrapovickij) und Synode in Sremski Karlovcy ansässig war, wo der serbische Patriarch seine Sommerresidenz hatte. Im Juli 1934 wandte sich Metropolit Sergij mit Zelebrationsverboten gegen die Bischöfe der Auslandskirche. Die anderen orthodoxen Landeskirchen schenkten dem keinerlei Beachtung. Metropolit Antonij aber beantwortete diesen Schritt mit einem Schreiben, der mit den Briefen des hl. Kirill von Kazan in Einklang steht:
“Auf der Grundlage des Ukaz vom 7./20. November 1920, ist im Ausland längst ein zeitweiliges Metropolitangebiet gebildet, dem ich als Oberhaupt vorstehe. Dieser Erlaß ist bis jetzt nicht abgeschafft und kann nur durch ein rechtmäßiges Organ der Obersten Kirchenverwaltung aufgehoben werden, das zur Zeit nicht existiert, und das nur wiederhergestellt werden kann, wenn normale Bedingungen eingetreten sind. Deshalb unterliege ich, was die Gerichtsbarkeit betrifft, so lange bis normale Existenzbedingungen für die Russische Kirche entstehen und so lange wie dementsprechend dieses Gebiet nicht liquidiert werden kann, ausschließlich dem Bischofskonzil im Ausland, das gemäß dem obengenannten Ukaz (Nr. 362 vom 7./20.1920 - N.A.) gebildet wurde, und dessen Entscheidungen nur durch ein größeres, d.h. das Allrussische Konzil, bestätigt oder aufgehoben werden können, keineswegs aber durch eine Einzelentscheidung von Metropolit Sergij oder den von ihm eingesetzten Synod, dessen Vollmachten mehr als umstritten sind. Aus dem gleichen Grund unterliegen auch die anderen Bischöfe im Ausland nicht der Gerichtsbarkeit von Metropolit Sergij und dem von ihm eingesetzten Synod” (in: Erzbischof Nikon, Bd. 7, S. 355).
“In seiner Unterordnung unter die Bolschewiki verfällt Metropolit Sergij in einen eigenartigen Widerspruch”, – schreibt Metropolit Antonij. “Einerseits hält er uns, die Bischöfe im Ausland, für nicht zugehörig zu der ihm unterstellten Hierarchie der Russischen Kirche, denn er zieht uns nicht heran zur Teilnahme an der Lösung der Fragen, zu denen er bei den übrigen russischen Bischöfen die Meinungen einholt, andererseits aber hält er uns für seiner Gerichtsbarkeit unterstellt, wenn er uns Zelebrationsverbot erteilt, weil wir unloyal sind gegenüber der kommunistischen Herrschaft. Wenn wir seiner Gerichtsbarkeit unterliegen, dann darf auch er gemäß der 34. Regel der hll. Apostel ohne unsere Beurteilung nichts unternehmen; indes er hat nie über irgendetwas nach unserer Meinung gefragt, unter anderem auch nicht, als er den Bund mit den Gottlosen schloß, als er seinen unkanonischen Synod einrichtete, dem ich keinerlei Rechte zuerkennen kann, und ebenso als er sich zum Metropoliten von Moskau erklärte zu Lebzeiten des Metropoliten von Kruticy (Peter - N.A.), dem die Moskauer Diözese bis zur Wahl eines neuen Patriarchen unterstellt ist. Dies ist eine Rechtsanmaßung” (Russ.: “Eto uzurpacija prav”.) (a.a.O., S. 356).
“Unabhängig von den kanonischen Fehlern, die ich in dem untersuchten Erlaß aufgezeigt habe, würde jedoch, der Sache nach, dessen Ausführung die Liquidierung der Russischen Auslandskirche nach sich ziehen, die eine über eine Million zählende orthodoxe Emigration betreut, sodaß die letztere einfach ihrem Schicksal überlassen würde, was nur für die Feinde der Kirche erwünscht sein kann. Deshalb trauere ich zutiefst, während ich den Erlassen des Metropoliten und seines “Synod” jegliche Rechtskraft abspreche, darüber, daß mein ehemaliger Schüler und Freund sich in einer solchen nicht nur physischen, sondern auch moralischen Gefangenschaft bei den Gottlosen befindet” (a.a.O., S. 356 f).
In diesem Schreiben von Metropolit Antonij, der zu dieser Zeit zwar außer Landes, zugleich aber doch der rangälteste russische Hierarch überhaupt war, findet sich noch eine Übereinstimmung mit dem letzten Brief des Metropoliten Kirill an den Metropoliten Sergij in den folgenden Worten:
“Ich erkläre seine (des Metropoliten Sergijs – N.A.) Handlungen für frevelhaft und dem Gericht eines künftigen freien Allrussischen Konzils unterliegend. Wenn aber weder er, noch ich ein solches erleben werden, dann wird unser Oberhirte, der Herr Selbst, zwischen uns richten, zu Dem ich bete, Er möge sich des Metropoliten Sergij erbarmen. Über Sie aber wundere ich mich”, – so schließt Metropolit Antonij seine Antwort an den Metropoliten Elevferij von Litauen, den Verwalter der westeuropäischen Gemeinden des Moskauer Patriarchats, durch den der Erlaß des Metropoliten Sergij mit dem Zelebrationsverbot zugestellt wurde, “daß Sie, der Sie in Freiheit sind, teilnehmen an für die Kirche zerstörerischen Akten, gemeinsam mit den Bischöfen, die in Unfreiheit sind, für die jedoch deren Unfreiheit als eine gewisse Entschuldigung gelten kann” (ebenda).
In dem Maße also, wie “normale Existenzbedingungen für die Russische Kirche entstehen” (Metropolit Antonij), sollte man auch über die Möglichkeit eines größeren Allrussischen Konzils nachdenken, dem rechtmäßigen Organ der Höchsten Kirchenverwaltung in Rußland, das die Bedingungen des 34. Apostolischen Kanons sichern kann und deshalb das Recht haben wird den Patriarchenerlaß Nr. 362 aufzuheben. Nach dem hl. Kirill sollte am Ende die Wirkung des Erlasses Nr. 362 so aussehen, daß “in gemeinsamer Anstrengung des Episkopats die Einberufung eines Konzils verwirklicht wird”, aber das ist nicht möglich ohne die geistige Freiheit und Treue zur Wahrheit Christi, in der es keine Sieger und Besiegten geben kann.
Ein verantwortungsvolles Verhältnis zum orthodoxen Kirchenvolk, zu seinem Heiligtum und kirchlichen Leben ist die Grundlage für die weitere Entwicklung. Gerade diese Sicht bewahrte der hl. Kirill, allen Widerständen zum Trotz. Um dieser kirchlichen Wahrheit willen kämpfte er dagegen, daß alle, die mit der Moskauer Patriarchie des Metropoliten Sergij nicht einverstanden waren, als “Schismatiker” verschrien wurden. Der Märtyrer-Hierarch widersetzte sich solchem Ausgrenzungsdenken, das den lebendigen Leib der Kirche verletzte und bis heute noch verletzt.
Bei all seiner Offenheit verletzt der hl. Kirill keineswegs seine kirchlich-ethischen Prinzipien. Vielmehr bedingen diese Prinzipien seine Offenheit. Den Sinn der “Erklärung” vom 3./16.12.1997 könnte man in Kürze auch mit den Worten dieses Märtyrer-Hierarchen ausdrücken: “Wir trennen uns von Nichts, was heilig und wahrhaft kirchlich ist ab; aber wir wollen auch dem nicht anhangen, was unser Gewissen als sündig erkannt hat”. Auf dieser Grundlage ist ein ehrlicher und offener Dialog möglich.
Erzpriester Nikolai Artemoff

Anmerkungen:
8. Der Metropolit Sergij war der erste Bischof, der mit seinen Vikarbischöfen, nicht nur die schismatische “Oberste Kirchenverwaltung” der “Erneuerer” anerkannt hatte, sondern auch alle Mitglieder der Russischen Kirche dazu aufrief, seinem Beispiel zu folgen; s. Aufruf vom 3./16.06.1922, in: L. Regelson, S. 303.
9. Der hl. Kirill bemerkt sehr feinfühlig, wie ihm die “Gesellschaft” zugeschrieben wird. Er setzt dem, im weiteren, die Heilige Kirche als ein geistliches Phänomen entgegen, und wendet dann den Begriff “Gesellschaft” auf Metropolit Sergij, seine Auffassungen und Unterstellungen als politisch bedingt an, die keinerlei Beziehung haben zu Metropolit Peter, als dem “wirklichen ersten Bischof des Landes” und somit zu den echten kirchlichen Prinzipien.
10. Das Zitat lautet: “Weidet die euch anvertraute Herde Gottes und habt acht auf sie, nicht gezwungen, sondern aus freien Stücken, wie Gott es will, auch nicht aus schmutziger Gewinnsucht, sondern mit Hingabe, auch nicht als wäret ihr Herren des Erbes, sondern als Vorbilder der Herde”.


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(Eine englische Übersetzung ist unter dem Titel “Paths of the Russian Church” im Internet erhältlich bei <Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.>)